Gesetzentwurf mit Ausnahmeregelungen


VdK-Präsidentin: "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein zahnloser Tiger"
VdK sieht Gesetz als wichtigen Schritt, aber nicht als Meilenstein - Bentele kritisiert zu lange Übergangsfristen für Selbstbedienungsautomaten



Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstmals auch private Anbieter, bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Smartphones, E Books, Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. VdK-Präsidentin Verena Bentele bewertet das Gesetz als bedeutenden Fortschritt, allerdings nicht als Durchbruch:

"Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft – auf den zweiten Blick bleibt es jedoch ein zahnloser Tiger. Die langen Übergangsfristen für bestehende Selbstbedienungsterminals wie Bank- und Fahrkartenautomaten, die erst bis spätestens 2040 umgerüstet werden müssen, sind nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und des Rückbaus von Filialen im ländlichen Raum können viele Menschen mit Behinderungen diese Angebote weiterhin nicht selbstständig nutzen. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, dass zwar die Automaten barrierefrei sein sollen, der Weg dorthin aber nicht.

Andere europäische Länder haben den European Accessibility Act, der dem Gesetz zugrunde liegt, weitreichender ausgelegt. Diese Länder regeln die Barrierefreiheit umfassender, was sich der VdK auch für Deutschland gewünscht hätte.

Dass die geplante Kontrollinstanz – die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit mit Sitz in Magdeburg – noch nicht einsatzbereit ist, schränkt die Wirksamkeit des Gesetzes zusätzlich ein. Der schlechte Start liegt daran, dass bislang nicht alle Bundesländer den dafür erforderlichen Staatsvertrag unterzeichnet haben. Millionen von Menschen erwarten, dass derartige Strukturen zum Gesetzeintritt bereitstehen. Erneut bekommt die Barrierefreiheit nicht den Stellenwert in der Politik, den sie verdient. Dies ist insbesondere angesichts des enormen Vorlaufs völlig unverständlich. Seit der Verabschiedung im Jahr 2021 war ausreichend Zeit für eine gute Umsetzung.

Zudem enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Ausnahmeregelungen: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zwei Millionen Euro sind nicht verpflichtet. Angesichts dessen, dass etwa 90 Prozent der deutschen Unternehmen in diese Kategorie fallen, rückt das Ziel der Barrierefreiheit für alle Produkte und Dienstleistungen in weite Ferne. Der VdK fordert deshalb eine zügige Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, um eine verbindliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit für alle privaten Anbieter im gesamten Lebensbereich zu verankern. Nur so kann echte Inklusion im Alltag gelingen." (Sozialverband VdK: ra)

eingetragen: 13.07.25

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