Forderung nach weltweiten Datenschutzstandards


Das deutsche Datenschutzrecht müsse an das Internet-Zeitalter angepasst werden
Daten deutscher Internet-Nutzer werden von großen Diensteanbietern ins Ausland geschafft


(01.09.10) - Zumindest in einem Punkt ist sich die Politik angesichts der derzeitigen Diskussion um Google Street View, Facebook & Co. einig: Das deutsche Datenschutzrecht, das seinen Ursprung in den 70er-Jahren hat und neuartige Anwendungen wie Geodienste bisher nicht einmal abdeckt, müsse an das Internet-Zeitalter angepasst werden. Dabei gelte es jedoch, das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen der Dienste-Anbieter, Informationsbedürfnis der Allgemeinheit und Schutz der Privatsphäre des Einzelnen zu halten, betonte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

"Die Aufgabe, das Datenschutzrecht entsprechend zu überarbeiten, stellt die Politik dabei vor eine weitere, entscheidende Problemstellung: Nämlich den massenhaften Export von Daten deutscher Bürger ins Ausland", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender der gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin).

So sei eines der Hauptprobleme, dass die Daten deutscher Internet-Nutzer von großen Dienste-Anbietern - vor allem mit Sitz außerhalb der Europäischen Union - ins Ausland geschafft werden, um dort gespeichert und verarbeitet zu werden. "Internet-Nutzer können sich hierzulande daher grundsätzlich nie sicher sein, dass ihre bei der Nutzung von Internet-Diensten erhobenen Daten überhaupt in Deutschland gespeichert werden", so Dennis Grabowski.

Dieser Daten-Export kann laut naiin unangenehme Folgen haben. Denn das deutsche Datenschutzrecht kann im Ausland meist nicht durchgesetzt werden: Hat das die Daten verarbeitende Unternehmen keine Niederlassung in Deutschland, gelte - beispielsweise entsprechend dem "Sitzlandprinzip" der EU-Datenschutzrichtlinie - die Rechtsprechung des Landes, in dem die Daten gespeichert werden.

Es zähle demnach nicht der Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten, sondern der Ort, an dem der Anbieter seinen Sitz habe. Das ermögliche beispielsweise auch ausländischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten den Zugriff auf die Daten, selbst wenn sie von Internet-Nutzern aus Deutschland stammten. "Dabei sind die Hürden für den staatlichen Datenzugriff in vielen Ländern längst nicht so hoch wie in Deutschland", gibt Dennis Grabowski zu Bedenken.

Aus diesem Grund fordert naiin die deutsche Politik auf, das deutsche Datenschutzrecht nicht nur wie geplant an das Internet-Zeitalter anzupassen, sondern sich zugleich auf internationaler Ebene verstärkt dafür einzusetzen, dass weltweite Datenschutz-Standards etabliert und durchgesetzt werden, die die Persönlichkeitsrechte von Nutzern ebenso schützen, wie sie die Informationsfreiheit stärken. (naiin: ra)

naiin: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen