Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie
EU und Kanada arbeiten an ACTA-Nachfolger: CETA-Verhandlungen weiter hinter verschlossenen Türen, kritisiert die Piratenpartei
Strafrechtlichen Sanktionen aus ACTA sind immer noch Teil des aktuellen CETA-Abkommens
(12.09.12) - Trotz der deutlichen Ablehnung von ACTA im Europäischen Parlament verhandelt die EU-Kommission weiterhin mit Kanada über das umstrittene CETA-Abkommen, sagt die Piratenpartei. Auch in diesem internationalen Handelsabkommen sollen Urheberrechtsverletzungen im Internet laut Piraten pauschal als "Produktpiraterie" verurteilt werden. Dies war einer der größten Kritikpunkte an ACTA. Die Piratenpartei Deutschland erneuert deshalb ihre Kritik an der Zielsetzung des CETA-Abkommens sowie der intransparenten Verhandlungsführung.
"Die aktuellen Bestrebungen zeigen, dass die EU-Kommission aus ACTA nichts gelernt hat und weiterhin ein veraltetes Urheberrecht zementieren möchte. Stattdessen sollte sie endlich die Arbeit an einem neuen, modernen Urheberrecht aufnehmen, das Internet-Nutzer nicht länger kriminalisiert", erklärt Stephan Urbach, Experte in der Piratenpartei Deutschland für Handelsabkommen. "Da die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden, lässt sich wie schon zuvor nicht überprüfen, ob sich die EU und Kanada einfach mit Textbausteinen aus ACTA behelfen", so Urbach weiter.
EU-Handelskommissar De Gucht antwortete auf eine parlamentarische Anfrage, dass man, weiter über "technische Schutzvorkehrungen und die Verwaltung digitaler Rechte" verhandle.
Die Piraten warnen deshalb, dass die strafrechtlichen Sanktionen aus ACTA immer noch Teil des aktuellen CETA-Abkommens sind. Über sehr schwammige Formulierungen wie "gewerbliches Ausmaß", "wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteil" oder dem Vorwurf der "Beihilfe" könnten Internetanbieter immer noch zum Einsatz von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gezwungen werden. (Piratenpartei: ra)
Meldungen: Kommentare und Meinungen
-
Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
-
Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
-
FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
-
EU-Regulierung von Online-Marktplätzen
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
-
Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.