Transparency Deutschland fordert Bundesregierung und Bundestag auf, wichtige Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als klageberechtigt in Musterfeststellungsverfahren anzuerkennen Ein einmaliger Vorgang der Diskriminierung eines aktiven Verbandes im Interesse der Automobilindustrie
Angesichts der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer "Musterfeststellungsklage" fordert die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. die Bundesregierung und den Bundestag auf, die in letzter Minute in den Gesetzentwurf aufgenommene Einschränkung der Klagebefugnis zurückzunehmen.
Die unschwer als "Lex DUH" zu kennzeichnende Einschränkung der Klagebefugnis soll einen Umweltverband, der seit Jahren mit Sachverstand sowie Mut für Transparenz und Verbraucherschutz arbeitet, bei zukünftigen Klageverfahren ausschalten. "Ein einmaliger Vorgang der Diskriminierung eines aktiven Verbandes im Interesse der Automobilindustrie, der politisch und rechtlich inakzeptabel ist. Leider fügt dieser Vorgang dem langjährigen Dulden von Rechtsverstößen zu Lasten der Verbraucher durch die betroffenen Politiker ein weiteres Kapitel hinzu", so Hartmut Bäumer, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland.
Es mutet grotesk an: da erreicht ein kleiner Verband, dass Betrug in Milliardenhöhe und gesundheitsgefährdende Emissionen endlich auch in Deutschland zum Thema gerichtlicher Überprüfung werden, aber die öffentliche Debatte beschäftigt sich vor allem mit dessen Marktüberwachung. Die Deutsche Umwelthilfe prüft beispielsweise die Verbrauchsangaben von Autos, mit denen Autohändler werben. Werden Verstöße entdeckt, mahnt sie diese mittels einer Rechtsabteilung ab.
"Hier werden Ursache und Wirkung zu Lasten von Kunden und Verbrauchern vertauscht", so Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. "Ohne die Deutsche Umwelthilfe und ihr Engagement in einem schier aussichtslosen Kampf gegen die Automobilindustrie und die sie stützenden Politiker wäre in unserem Land dem Rechtsstaat ein dauerhafter Schaden zugefügt worden." Nun muss der Sachverstand und das Engagement der Zivilgesellschaft im laufenden Gesetzgebungsverfahren für eine Musterfeststellungsklage berücksichtigt werden. (Transparency: ra)
eingetragen: 15.06.18 Newsletterlauf: 13.07.18
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