Lesehilfe zu Transparenzberichten für Pflegeheime


Armutszeugnis für das Transparenzsystem: Aussagekräftige Transparenzfragen zur Beurteilung der Pflegequalität kaum möglich
VDAB: Da Einrichtungen anhand der Noten kaum noch unterscheidbar sind, erfindet man nun eine Lesehilfe


(20.08.10) - Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg hat eine Lesehilfe zu den Transparenzberichten für Pflegeheime erstellt. Autoren sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg und die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen.

Laut den Autoren benötigt der Verbraucher diese Unterstürzung, da die "Noten für die Leistungen des Heims eigentlich für sich selbst sprechen müssten", was "jedoch nicht immer der Fall" sei. Die AG empfiehlt Verbrauchern daher, auf bestimmte "aussagekräftige Transparenzfragen zur Beurteilung der Pflegequalität" zu achten.

"Der Widersinn wird erst bei näherer Betrachtung deutlich: Da Einrichtungen anhand der Noten kaum noch unterscheidbar sind, erfindet man nun eine Lesehilfe", betont Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). "Es soll also die Note 'sehr gut' erster und zweiter Klasse geben. Dies ist ein Armutszeugnis für das bestehende System. Mit ihm lassen sich also auch nach Ansicht des MDK und der Kassen weder Qualität noch Qualitätsunterschiede von Pflegeleistungen ausreichend abbilden."

Auch der wissenschaftliche Evaluationsbericht hat jüngst die schwerwiegenden methodischen Mängel der Transparenzvereinbarungen offenbart.

Bevor noch mehr Bundesländer auf die Idee kommen, eigenmächtig Übersetzungshilfen für die Transparenzberichte herauszugeben, müsse auf Bundesebene konsequent gehandelt werden, so Knieling. "Wir fordern eine vollständige Überarbeitung des Prüfinstruments und kein Rumdoktern an kleinen, schrittweisen Veränderungen." Alle Beteiligten einschließlich der politischen Entscheidungsträger im Bund müssten sich nun gemeinsam bemühen, den gesetzgeberischen Auftrag zur Darstellung von Ergebnis- und Lebensqualität umzusetzen.

Der VDAB ist die Interessenvertretung für ambulante und stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Als gemeinnütziger Fachverband unterstützt und berät der VDAB mehr als 1.200 Mitglieder in vorwiegend privater Trägerschaft in wirtschaftlichen, qualitativen und juristischen Fragen. (VDAB: ra)

VDAB: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen