Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit


VdK-Präsidentin Bentele: "Das Gleichstellungsgesetz muss endlich novelliert werden"
"Defizite sind so groß, dass wir nicht länger warten können"



Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

"Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt.

Die Liste der notwendigen Änderungen ist lang: Der Rechtsschutz im AGG muss verbessert werden, es braucht ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren im AGG, Schutzlücken für Menschen mit Behinderungen müssen geschlossen werden. Auch muss die Verweigerung angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit im Einzelfall endlich als verbotene Benachteiligung in das AGG aufgenommen werden. Angemessene Vorkehrungen sind in der Regel nicht aufwändig: Es kann das Anlegen einer temporären Rampe sein, damit der Rollstuhlfahrer in ein Lokal kommt, oder das Vorlesen aus der Speisekarte, damit der Blinde etwas bestellen kann, oder das Erklären einer Sache in einfacher Sprache für einen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Wenn das BMJ weiterhin mauert, schlage ich allen Beteiligten einen anderen Weg vor: Einige Punkte zur Umsetzung einer besseren Barrierefreiheit könnten auch im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt werden.

Immer, wenn Menschen auf Barrieren stoßen, bleibt ihnen die volle Teilhabe an der Gesellschaft und somit ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Die Defizite beim Schutz vor Benachteiligung durch fehlende Barrierefreiheit sind so groß, dass wir nicht länger warten können."
(Sozialverband VdK Deutschland: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 06.02.24

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