Urheberrecht, Heino und Coversongs


Medienrechtsexperte Christian Solmecke: Heino singt jetzt Lieder von den "Ärzten" und "Rammstein" – darf er das?
Bearbeitungen oder leichte Abwandlungen des Liedes würden eine Urheberrechtsverletzung darstellen

(15.02.13) - Die Empörung der deutschen Rockstars ist groß – Schlagerkönig Heino hat ein Album mit den Hits der deutschen Rockmusik aufgenommen. Dabei sind u.a. Lieder von Peter Fox, den Sportfreunden Stiller, den Ärzten, Rammstein und Westernhagen. Natürlich alle im klassischen Heino-Stil. Eine echte Provokation, finden die imitierten Künstler. Sie haben Heino nie ihre Einwilligung zur Aufnahme der Songs gegeben. Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Darf Heino einfach die Songs anderer Künstler singen?

Der Medienrechtsexperte Christian Solmecke erklärt, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht: "Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Coverversionen. Diese darf Heino nur dann aufnehmen und veröffentlichen, wenn ihm die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Genau hier liegt der Knackpunkt. Die allermeisten deutschen Künstler sind nämlich Mitglieder der GEMA. Das bedeutet, dass nicht mehr sie selbst, sondern die GEMA die Einräumung der Nutzungsrechte verwaltet. Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino. Die Künstler haben dabei grundsätzlich kein Mitspracherecht."

Nur 1:1-Übernahme zulässig
"Heino muss dabei jedoch jede Zeile des Songs genauso singen, wie im Original. Bearbeitungen oder leichte Abwandlungen des Liedes würden eine Urheberrechtsverletzung darstellen, für die Heino verklagt werden könnte. Das Bearbeitungsrecht kann die GEMA ihm nämlich nicht einräumen, weil sie darüber gar nicht verfügt. Man könnte hier aber darüber nachdenken, ob schon der Wechsel in ein anderes Musikgenre, also von Rock oder Punk in Schlager eine Bearbeitung darstellt. Ich halte das durchaus für möglich. Heino begibt sich mit dieser Aktion also auf ziemlich dünnes Eis."

Video wäre unzulässig
Heinos "Musikvideo" zu seiner Interpretation des Songs "Junge" von den Ärzten besteht lediglich aus einer Aneinanderreihung von einzelnen Heino-Fotos. Rechtsanwalt Christian Solmecke weiß, warum: "Heino wurde nicht das Filmherstellungsrecht eingeräumt. Auch über dieses kann die GEMA nämlich nicht verfügen. Mit der Aneinanderreihung von Fotos versucht Heino, dieses Problem zu umgehen."

Fazit
"Heinos Aktion ist aus rechtlicher Sicht durchaus riskant. Ob es wirklich so clever war, sich mit den Größen des deutschen Musikbusiness anzulegen, kann man derzeit noch nicht absehen. Ich rechne aber damit, dass Heinos Coversongs noch ein juristisches Nachspiel haben werden." (Wilde Beuger Solmecke: ra)

Wilde Beuger Solmecke: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen