Starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Europa


Wirtschaftsrat der CDU: Erneuerung des Safe Harbor-Abkommens ist Aufgabe der Politik, nicht der Gerichte
Wolfgang Steiger: Rechtsunsicherheit auf beiden Seiten des Atlantiks schnellstmöglich beseitigen

(03.11.15) - Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert die Bundesregierung auf, die Rechtsunsicherheit, die nach dem Safe Habor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes entstanden ist, schnellstmöglich zu beseitigen. "Das Urteil ist ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Europa. Mit seinen über 500 Millionen Bürgern macht Europa zu Recht auf seine Marktmacht aufmerksam. Die durch das Urteil entstandene Rechtsunsicherheit bei Bürgern und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks muss jetzt dringend beseitigt werden. Dies ist Aufgabe der Regierungen und Parlamente, nicht der Gerichte", fordert Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

"Viele Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft basieren auf der Verarbeitung von Daten. Für das dafür erforderliche Vertrauen in digitale Dienstleistungen sind verlässliche Rahmenbedingungen unverzichtbar", so Steiger weiter. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil das im Jahr 2000 geschlossene Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Das Abkommen erleichterte den Transfer und die Speicherung von Daten, die in Europa erhoben wurden, in die USA, in dem es das Datenschutzniveau in den USA als vergleichbar mit dem in Europa definierte.

"Wichtig ist, dass jetzt die verbleibende Zeit bei den laufenden Verhandlungen um eine gemeinsame EU-Datenschutzgrundverordnung genutzt wird, um endlich wettbewerbsfähige Bedingungen zu schaffen. Seit Jahren setzen wir uns für einheitliche internationale, zumindest aber europäische, Standards ein. Nun ist die Zeit, diese einzuführen", mahnt Steiger. (Wirtschaftsrat der CDU e.V.: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen