Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Bekämpfung strafwürdigen Verhaltens im Sport


Compliance im Sport: Bayerns Justizminister stellte bayerischen Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz vor
Ein Strafrecht zum Schutze der Integrität des Sportes schaffen

(14.04.14) - Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat zusammen mit dem Präsidenten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Dr. Clemens Prokop und der amtierenden Speerwurf-Weltmeisterin und Sportlerin des Jahres 2013 Christina Obergföll seinen neuen Entwurf für ein Sportschutzgesetz vorgestellt. Das vorrangige Ziel des Entwurfs sei es, so Bausback, Doping im Spitzensport mit dem Strafrecht zu erreichen. Insgesamt sei der Entwurf ein umfassendes und breit aufgestelltes Regelwerk zur Bekämpfung strafwürdigen Verhaltens im Sport.

Der Minister sagte: "Neue Dopingfälle aus Sotschi haben uns einmal mehr vor Augen geführt, wie präsent Doping und wie gefährdet die Glaubwürdigkeit des Spitzensports ist. Die strafrechtliche Verfolgung von Doping und Spielmanipulationen ist im vergangenen Herbst erstmalig Inhalt eines Koalitionsvertrags geworden. Die Koalitionäre haben sich verpflichtet, hier weitergehende strafrechtliche Regelungen zu schaffen. Hierfür kämpft Bayern seit Jahren."

Da nun auch der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz ein Gesetz in Aussicht gestellt habe, das schärfere Strafvorschriften gegen Doping enthält, bestehe Hoffnung, dass es nach jahrelangen Diskussionen nun in absehbarer Zeit endlich zu gesetzlichen Änderungen komme. "Den Weg dorthin möchte ich nicht nur begleiten, sondern konstruktiv unterstützen. Deshalb präsentiere ich Ihnen einen Gesetzentwurf für ein Sportschutzgesetz, in den all unsere Erfahrungen mit der Dopingbekämpfung eingeflossen sind", sagte Bausback

Der Gesetzentwurf enthalte, so der Minister, im Wesentlichen folgende Punkte:

>> Einen Straftatbestand des Dopingbetrugs.
Er richte sich gegen das "betrügerische Element" des Dopings und umfasse nicht nur die gedopte Teilnahme am Wettkampf, sondern - über die bisherigen bayerischen Vorschläge hinausgehend - in einer zweiten Alternative unter bestimmten Umständen auch die Anwendung von Doping außerhalb des Wettkampfs, also im Training.

>> Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen. Dies sei für die Bekämpfung des organisierten Dopingmittelhandels ganz entscheidend und darüber hinaus unverzichtbar, um Doping im Spitzensport strafrechtlich zu erreichen.

>> Umfassende Strafvorschriften gegen den Dopingmittelhandel, allen voran den Straftatbestand des Handeltreibens.

>> Eine klar formulierte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden. Das Strafrecht dürfe hier, egal wie ausgeklügelt die Methode sei, keine Lücken lassen.

>> Einen erhöhten Strafrahmen für Dopingvergehen (bis zu fünf Jahren), damit die Gerichte auch auf gravierende Begehungen, die keine besonders schweren Fälle im rechtlichen Sinne sind, dem Einzelfall angemessen reagieren können.

>> Differenzierte Verbrechenstatbestände für Tatbegehungen, die besonderes Unrecht darstellen. Dies seien vor allem die Abgabehandlungen an Minderjährige oder der bewaffnete Handel mit Dopingmitteln.

>> Die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um unmittelbar die Korruption auf dem Spielfeld zu erreichen.

Bausback sagte abschließend: "Der Staat muss Beschützer des Sports sein. Schreitet er gegen Doping und Spielmanipulationen nicht ein, wird der Sport hieran zugrunde gehen. Lassen Sie uns endlich das tun, was jahrelang versäumt wurde: nämlich ein Strafrecht zum Schutze der Integrität des Sportes schaffen." (Bayerisches Justizministerium: ra)

Hintergrund: Der Gesetzentwurf ist unter http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/sport.pdf im Internet abrufbar.
(Bayerisches Justizministerium: ra)



Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen