Ingenieurbüro und sein IT-Dienstleister zahlen 60.000 Euro für Raubkopien auf Firmenrechnern Das Ingenieurbüro argumentierte, sich bei der ordnungsgemäßen Lizenzierung ganz auf seinen Dienstleister verlassen zu haben
(19.01.12) - Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.
Ins Rollen gekommen war der Fall durch zwei "Whistleblower", die die BSA über die unlauteren Praktiken des Ingenieurbüros und des IT-Dienstleisters informiert hatten.
Das Ingenieurbüro war bereits 2006 durch den Hinweis ins Visier der Ermittlungen geraten. Sowohl gegen den Inhaber des Ingenieurbüros als auch den IT-Dienstleister wurde Strafanzeige erstattet. Die polizeiliche Durchsuchung erst bei dem Ingenieurbüro und später auch in den Geschäftsräumen des IT-Dienstleisters brachte unlizenzierte Software der BSA-Mitglieder Adobe, Autodesk und Microsoft auf 22 Arbeitsplätzen zutage. Der beschuldigte IT-Fachmann wurde nach einem umfassenden Geständnis zu einer Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 35 Euro verurteilt. Weiterhin wurden das Ingenieurbüro und der IT-Dienstleister von Adobe, Autodesk und Microsoft in einem Zivilgerichtsverfahren auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt und verpflichteten sich schließlich zur gemeinsamen Zahlung von insgesamt 60.000 Euro Schadenersatz.
"Outsourcen" der Haftung geht nicht Das Ingenieurbüro versuchte sich aus der Verantwortung zu ziehen, indem es argumentierte, sich bei der ordnungsgemäßen Lizenzierung ganz auf seinen Dienstleister verlassen zu haben. Die ungewöhnlich billigen Preise, die er für die Lizenzen berechnete, habe man als Teil des Geschäftsmodells verstanden, das in erster Linie auf Services beruhte. Auch Verdachtsmomente wie das Fehlen vollständiger Softwareprodukte oder offensichtlich fingierte Seriennummern seien nicht aufgefallen. Diese Behauptungen wurden jedoch in dem Zivilgerichtsverfahren widerlegt.
Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Fritze Wicke Seelig: "Es wurde schnell klar, dass die Geschäftsleitung genau wusste, dass der IT-Dienstleister auf den Computern des Ingenieurbüros unlizenzierte Software installiert hatte. Doch man kann gerade in der IT viel outsourcen, nicht aber die Verantwortung."
Willfährigen IT-Dienstleistern drohen empfindliche Strafen Mit der Verurteilung zu der Geldstrafe und seinem Anteil am Schadensersatz wurde auch der IT-Dienstleister empfindlich getroffen. "Viele kleine IT-Unternehmer sehen sich dem Druck ausgesetzt, ihren Kunden Raubkopien auf Rechnern und Systemen zu installieren. Viele sind in einer schlechten Verhandlungsposition und gehen deshalb auf diesen Handel ein. Wie in diesem Fall kann das schwerwiegende Folgen für ihr Geschäft und sie persönlich haben", sagte Dr. Süßenberger. (BSA: ra)
BSA: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen