Netzentgelte von Übertragungsnetzbetreibern
Bundesnetzagentur kürzt deutlich überhöhte Netzentgelte der Strom-Monopolisten
Matthias Kurth: "Die Entscheidungen zeigen aber auch, dass bei den Netzentgelten weitere Spielräume zur Kostenreduktion vorhanden sind"
(21.01.08) – Den deutschen Energieriesen weht der Wind von vorn in Gesicht: Die Bundesnetzagentur hat mit Wirkung zum 1. Januar 2008 die Netzentgelte der Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin, der RWE Transportnetz Strom GmbH, Essen, und der EnBW Transportnetze AG, Stuttgart, genehmigt – aber nach Prüfung mit einer deutlichen Kürzung gegenüber den beantragten Kosten.
Im Fall der Vattenfall Europe Transmission GmbH betrug die Kürzung ca. 15 Prozent, im Fall der RWE Transportnetz Strom GmbH ca. 28 Prozent und im Fall der EnBW Transportnetze AG ca. 29 Prozent. Diese deutlichen Absenkungen resultieren zu einem wesentlichen Teil aus den von den Unternehmen in ihren Anträgen aufrechterhaltenen Rechtspositionen, die die Bundesnetzagentur bereits in der jeweils vorhergehenden Netzentgeltgenehmigung nicht anerkannt hatte.
"Die Entscheidungen zeigen aber auch, dass bei den Netzentgelten weitere Spielräume zur Kostenreduktion vorhanden sind. Diese Kürzungen gehen auf keinen Fall zu Lasten der Qualität und Sicherheit der Netze und beeinträchtigen auch nicht die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber in der Zukunft. Unsere Prüftätigkeit bewertet nüchtern und objektiv die geltend gemachten Kostenpositionen und erkennt nur das an, was nachgewiesen und erforderlich ist. Effiziente Neuinvestitionen werden in jedem Fall refinanziert werden können und angemessene Gewinne ermöglichen. Auch die Ziele der Anreizregulierung werden weder vorweggenommen noch erübrigen sie sich", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Neben den Prüfungsschwerpunkten aus der ersten Genehmigungsrunde, die die kalkulatorischen Kosten betreffen, hat die Bundesnetzagentur in dieser Runde die aufwandsgleichen Kosten (z. B. Kosten der Energiebeschaffung für den Netzbetrieb), die Kostenfolgen einer gezielten Bilanzpolitik sowie die Netzhistorie einer vertieften Prüfung unterzogen. Darüber hinaus wurde die Stromabsatzmenge, auf deren Basis die Entgelte gebildet wurden, kritisch geprüft. Die Kosten werden auf eine größere Absatzmenge verteilt, auf deren Basis die Preise gebildet werden.
Dies betrifft insbesondere den Strombezug durch Pumpspeicherkraftwerke. Im Ergebnis konnte in allen Fällen eine Absenkung der Netzentgelte im Vergleich zu den bisher gültigen Entgelten erreicht werden. Die Höhe der Absenkungen für die einzelnen Kundensegmente hängt von dem jeweiligen Abnahmeverhalten des Netzkunden ab. Durch die niedrigeren Entgelte auf der Übertragungsnetzebene (Höchstspannung) werden die Kosten der Weiterverteilernetze reduziert. Dies wird bei den anstehenden Netzentgeltgenehmigungen für diese Netzbetreiber die Kosten senken. Somit kommen die Absenkungen letztendlich auch den privaten Kunden zu Gute.
Dieses Ergebnis war trotz einer erheblich gestiegenen Kostenbelastung möglich, die aus der "Veredelung" der eingespeisten Strommengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Ausgleich der unsteten Windenergie) resultiert. Diese Strommengen werden bundesweit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen und führen bei allen deutschen Übertragungsnetzbetreibern zu stetig steigenden Belastungen. Ebenso konnten die von den Netzbetreibern geltend gemachten sonstigen strompreisgetriebenen Kosten bei der Regel- und Verlustenergie kompensiert werden.
Zunehmende Bedeutung gewinnt auch die Verwendung der Erlöse aus Engpassauktionen an den Grenzkuppelstellen zum Ausland. Die Vattenfall Europe Transmission GmbH hat angekündigt, die Erlöse in den Ausbau von Engpässen zu investieren, statt sie - wie bisher bei allen Übertragungsnetzbetreibern üblich - Netzkosten mindernd anzusetzen. Dadurch soll der internationale Stromaustausch gefördert und der Wettbewerb im EU-Raum verstärkt werden. Auch hierin ist angesichts des notwendigen Grenzkuppelstellen- und Netzausbaus ein positives Signal zu sehen.
"Die derzeit zu beobachtenden Strompreiserhöhungen lassen sich demnach keineswegs mit gestiegenen Netzkosten begründen. Im Gegenteil, die Absenkung bei den Netzentgelten sollte die Entwicklung der Strompreise dämpfen und somit den Verbrauchern zu Gute kommen", sagte Kurth.
Den erzielten Ergebnissen kommt besondere Bedeutung zu, weil die jetzt festgestellte Kostenbasis die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Erlösobergrenze in der ersten, fünfjährigen Regulierungsperiode der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 bilden wird.
(Bundesnetzagentur: ra)
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