Neue Pflichten zur Auskunftserteilung
Verabschiedung des Telemediengesetzes: Internetwirtschaft sieht massive Ausweitung der Auskunftspflichten
Deutscher Bundestag verpasst ein weiteres Mal die Chance, einen fortschrittlichen Rechtsrahmen für das Internet zu schaffen
(19.01.07) - Anlässlich der am 18.01.07 erfolgten Verabschiedung des "Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes" (Telemediengesetz) durch den Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung übt der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. scharfe Kritik an der darin enthaltenen Möglichkeit zur massiven Ausweitung der Auskunftspflichten von Internet-Anbietern. Diese werden künftig Informationen wie Name, Anschrift, Bankverbindung oder persönliche Nutzerkennungen ihrer Kunden nicht nur für Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch zur Gefahrenabwehr den Polizeibehörden der Länder zur Verfügung stellen müssen.
"Statt endlich Rechtssicherheit in Fragen der Haftung und der Abgrenzung zum TK- und Medienrecht zu bekommen werden den Unternehmen nun neue Pflichten zur Auskunftserteilung auferlegt, die sie allmählich zu Hilfspolizisten für jedermann machen. Damit sind Anbieter von Online-Angeboten auf dem deutschen Markt klar im Nachteil", sagt Oliver Süme, Vorstand von eco. Für die Auskunftserteilung, die in immer stärkerem Maße Arbeitskraft bei den Unternehmen bindet, wird wegen fehlender gesetzlicher Regelungen nach wie vor eine völlig unzureichende Entschädigung von höchstens 17.- Euro in der Stunde gezahlt. Dazu meint Süme: "Es kann nicht angehen, dass in diesem Maße Polizeiaufgaben auf die Wirtschaft verlagert werden, ohne dass die Kosten dafür vom Staat getragen werden."
"Mehr Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der Rechtsgrundlagen in einem einheitlichem Rechtsrahmen für das Internet, das ist es, was wir brauchen", stellt Süme fest. "Der Deutsche Bundestag verpasst ein weiteres Mal die Chance, einen fortschrittlichen Rechtsrahmen für das Internet zu schaffen und eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Deutschland hat künftig ein Gesetz mit unscharfen Abgrenzungsregeln zwischen Internet- und Telemediendiensten einerseits und Telekommunikationsdiensten beziehungsweise Rundfunk, bei dem man sich schon ab dem kommenden Monat wegen der noch laufenden Evaluierung der E-Commerce-Richtlinie wieder mit Änderungen beschäftigen wird."
eco vermisst darüber hinaus eine klare gesetzliche Regelung zur Beschränkung der Haftung für Hyperlinks und der Haftung von Suchmaschinenbetreibern. Oliver Süme merkt dazu an: "Suchmaschinenbetreiber indexieren in einem automatisierten Verfahren lediglich Websites, ohne diese kontrollieren zu können. Sie müssen von der Haftung für Inhalte fremder Webseiten freigestellt werden. In der Rechtsprechung ist eine zunehmende Tendenz zu beobachten, Geist und Buchstaben der E-Commerce-Richtlinie zu missachten. Die Gerichte erlegen vielen Betreibern von Foren, Internet-Auktionen, aber zunehmend auch von Suchmaschinen immer weitergehenden Pflichten zur Prüfung der Inhalte von Dritten und zur Überwachung ihrer Nutzer auf. Setzt sich diese Praxis weiter durch, könnte dies das Aus für viele derartige Angebote in ihrer bisherigen Form bedeuten. Deshalb ist eine gesetzliche Klarstellung - ein Verbot proaktiver Überwachungspflichten - dringend erforderlich." (eco: ra)
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