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Neue Pflichten zur Auskunftserteilung


Verabschiedung des Telemediengesetzes: Internetwirtschaft sieht massive Ausweitung der Auskunftspflichten
Deutscher Bundestag verpasst ein weiteres Mal die Chance, einen fortschrittlichen Rechtsrahmen für das Internet zu schaffen


(19.01.07) - Anlässlich der am 18.01.07 erfolgten Verabschiedung des "Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes" (Telemediengesetz) durch den Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung übt der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. scharfe Kritik an der darin enthaltenen Möglichkeit zur massiven Ausweitung der Auskunftspflichten von Internet-Anbietern. Diese werden künftig Informationen wie Name, Anschrift, Bankverbindung oder persönliche Nutzerkennungen ihrer Kunden nicht nur für Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch zur Gefahrenabwehr den Polizeibehörden der Länder zur Verfügung stellen müssen.

"Statt endlich Rechtssicherheit in Fragen der Haftung und der Abgrenzung zum TK- und Medienrecht zu bekommen werden den Unternehmen nun neue Pflichten zur Auskunftserteilung auferlegt, die sie allmählich zu Hilfspolizisten für jedermann machen. Damit sind Anbieter von Online-Angeboten auf dem deutschen Markt klar im Nachteil", sagt Oliver Süme, Vorstand von eco. Für die Auskunftserteilung, die in immer stärkerem Maße Arbeitskraft bei den Unternehmen bindet, wird wegen fehlender gesetzlicher Regelungen nach wie vor eine völlig unzureichende Entschädigung von höchstens 17.- Euro in der Stunde gezahlt. Dazu meint Süme: "Es kann nicht angehen, dass in diesem Maße Polizeiaufgaben auf die Wirtschaft verlagert werden, ohne dass die Kosten dafür vom Staat getragen werden."

"Mehr Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der Rechtsgrundlagen in einem einheitlichem Rechtsrahmen für das Internet, das ist es, was wir brauchen", stellt Süme fest. "Der Deutsche Bundestag verpasst ein weiteres Mal die Chance, einen fortschrittlichen Rechtsrahmen für das Internet zu schaffen und eine Vorreiterrolle in Europa einzunehmen. Deutschland hat künftig ein Gesetz mit unscharfen Abgrenzungsregeln zwischen Internet- und Telemediendiensten einerseits und Telekommunikationsdiensten beziehungsweise Rundfunk, bei dem man sich schon ab dem kommenden Monat wegen der noch laufenden Evaluierung der E-Commerce-Richtlinie wieder mit Änderungen beschäftigen wird."

eco vermisst darüber hinaus eine klare gesetzliche Regelung zur Beschränkung der Haftung für Hyperlinks und der Haftung von Suchmaschinenbetreibern. Oliver Süme merkt dazu an: "Suchmaschinenbetreiber indexieren in einem automatisierten Verfahren lediglich Websites, ohne diese kontrollieren zu können. Sie müssen von der Haftung für Inhalte fremder Webseiten freigestellt werden. In der Rechtsprechung ist eine zunehmende Tendenz zu beobachten, Geist und Buchstaben der E-Commerce-Richtlinie zu missachten. Die Gerichte erlegen vielen Betreibern von Foren, Internet-Auktionen, aber zunehmend auch von Suchmaschinen immer weitergehenden Pflichten zur Prüfung der Inhalte von Dritten und zur Überwachung ihrer Nutzer auf. Setzt sich diese Praxis weiter durch, könnte dies das Aus für viele derartige Angebote in ihrer bisherigen Form bedeuten. Deshalb ist eine gesetzliche Klarstellung - ein Verbot proaktiver Überwachungspflichten - dringend erforderlich." (eco: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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