Orientierung an den ITIL-Standards
5. ITIL-Fachworkshop der Infora - Erfahrungen im Vista-Migrationsprojekt nach ITIL und MOF
Praxisreferate des Niedersächsischen Justizministeriums, der TU Hamburg-Harburg, RWE Systems Computing und Germanische Lloyd
(11.04.07) - Das Beratungshaus Infora veranstaltet am 19. April 2007 in Hamburg seinen 5. ITIL-Fachworkshop mit aktuellen Themen zum IT-Service-Management und Referenten aus der Praxis. So wird Dr. Ralph Guise-Rübe, Referatsleiter IuK-Technik im Niedersächsischen Justizministerium, über seine Erfahrungen im Vista-Migrationsprojekt nach ITIL und MOF berichten. Die niedersächsische Justiz ist die erste öffentliche Verwaltung in Europa, die das neue Microsoft-Betriebssystem Vista eingeführt hat. Gleichzeitig fand mit konzeptioneller Unterstützung durch Infora eine vollständige Zentralisierung des IT-Betriebs statt.
Einen praktischen Einblick in die Einführung des Incident- und Service Level Managements im Rechenzentrum der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) wird das anschließende Referat durch die Projektleiterin Steffi Winklmeier und den Rechenzentrumsleiter Kurt Wößner geben. Die TUHH ist in Sachen ITIL Vorreiter in der deutschen Hochschullandschaft und kann sich durch diese Ausrichtung noch stärker als IT-Dienstleister der Technischen Universität profilieren.
Einen Weg vom Business Continuity zum IT-Services-Management beschreibt dann Martin Beckers. Der Vortrag des Service Managers bei RWE Systems Computing wird einen Bogen über den gesamten Projektverlauf spannen. Er reicht von der Entwicklung des BCM (Business Continuity Management)-Leitfadens über die Business-Impact-Analyse, die Konzeptionierung von Datenauslagerungen an entfernten Standorten bis zur Projektierung und Realisierung des ITSCM in seinen verschiedenen Ausprägungen.
Den Abschluss des Infora-Fachworkshops bildet ein Referat zu den Erfolgsfaktoren des IT-Service-Managements. Hermann Goedecke, Abteilungsleiter "Kundenservice und Endgeräte" bei der Germanischen Lloyd AG, stellt darin aus der Praxissicht dar, wie ein effizientes Servicemanagement durchzuführen ist und messbar wird. Hierbei beschäftigt er sich auch mit der Notwendigkeit einer Orientierung an den ITIL-Standards, um externe Dienstleister bei der Umsetzung und Durchführung des IT-Service-Managements sinnvoll einbinden zu können.
Die Teilnahme am 5. Infora-Fachworkshop am 19. April 2007 in Hamburg ist kostenfrei. Allerdings besteht eine begrenzte Teilnehmerzahl. (Infora: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.