EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Telekommunikationsverbindungsdaten: Patrick Breyer, Mitglied der Piratenpartei, klagt gegen EU-Kommission
"Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung von Telefongesprächen, E-Mail-Verkehr und weiterer Internetkommunikationsverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von über 500 Millionen Einwohnern der Europäischen Union"
(09.02.05) - Patrick Breyer, Kandidat der Piratenpartei zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, reicht beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die EU-Kommission ein. Geklagt wird auf Akteneinsicht in Dokumente, welche die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten betreffen.
Mit der Klage verlangt Breyer Zugriff auf Schriftsätze, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof 2009 und 2010 gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung der hochkontroversen Richtlinie verteidigte. Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern bisher die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf die anstehende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland von Bedeutung sind.
"Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung von Telefongesprächen, E-Mail-Verkehr und weiterer Internetkommunikationsverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von über 500 Millionen Einwohnern der Europäischen Union", erklärt Breyer zu seiner Klage. "Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich 2013 auf Vorlage des irischen High Court für ungültig erklären. Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, zumal der volkswirtschaftliche Schaden einer Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches höher ist als etwaige Verzugszahlungen. Ich fordere die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur verdachtslosen Protokollierung jeder Internetverbindung (IP-Vorratsdatenspeicherung) sofort aufzugeben. Bis dahin muss bei der EU-Kommission beantragt werden, Deutschland wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes von der Umsetzung der EU-Richtlinie zu befreien."
Mit seiner Klage fordert Breyer auch die Herausgabe eines Vermerks des Juristischen Dienstes der EU-Kommission. In diesem Vermerk ist laut Breyer festgehalten, dass es rechtlich unzulässig ist, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig optional auszugestalten. Die EU-Kommission gab diesen Vermerk nunmehr freiwillig heraus. Die in dem Vermerk vertretene Rechtsmeinung kritisiert Breyer als "hanebüchen". Die Richtlinie muss sich künftig darauf beschränken, nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in den Staaten zu harmonisieren, in denen sie existieren. Wenn die verdachtslose Vorratsdatenspeicherung europaweit verboten wird, ist dieses Gesetz gänzlich hinfällig. (Piratenpartei: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.