SdK: Siemens-Aufsichtsrat hat versagt
SdK verweigert Siemens-Vorstand und -Aufsichtsrat teilweise die Entlastung
In keiner Weise ist für die SdK nachvollziehbar, wieso die Entlastung von Herrn Prof. Feldmayer nur vertagt werden soll
(11.01.08) - Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird auf der bevorstehenden Hauptversammlung der Siemens AG am 24.01.2008 dem Vorstand die Entlastung verweigern und einen entsprechenden Gegenantrag stellen. Lediglich bei Peter Löscher, Joe Kaeser und Dr. Heinrich Hiesinger sieht die SdK keine Verantwortung für die Korruptionsfälle in der Vergangenheit und gewährt ihnen daher die Entlastung.
Die SdK lege großen Wert darauf, dass die Unternehmen, an denen sich ihre Mitglieder beteiligt haben, im Einklang mit den Gesetzen geführt werden. Dies sei bei Siemens offenbar nicht der Fall gewesen, sagt die SdK in einer Presseerklärung vom 10. Januar 2008.
Zitat:
"Zwar ist aktuell noch nicht bekannt, wer innerhalb des Vorstandes welche Verantwortung für dieses Korruptionssystem hat, doch ist es aus der Sicht der SdK undenkbar, dass der Vorstand im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption hinreichend seinen Pflichten nachgekommen ist. Offensichtlich reichte das installierte System zur Korruptionsbekämpfung, sofern es denn ein solches überhaupt gegeben haben sollte, nicht aus, um die Korruption zu verhindern. Die SdK kann den Vorständen, die schon lange dem Gremium angehören, daher das Vertrauen nicht aussprechen und wird ihnen die Entlastung verweigern.
In keiner Weise ist für die SdK nachvollziehbar, wieso die Entlastung von Herrn Prof. Feldmayer nur vertagt werden soll. Die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden, sind derart massiv, dass seine Amtsführung im Jahre 2006/07 keinesfalls gebilligt werden kann. Die SdK wird daher gegen die Vertagung stimmen.
Zudem stellt die SdK den Gegenantrag, dem Aufsichtsrat, mit Ausnahme der Personen, die 2007 neu in das Gremium eingetreten sind, für das Geschäftsjahr 2006/2007 die Entlastung zu verweigern.
Die im Geschäftsjahr 2006/2007 bekannt gewordene, im Hause Siemens offensichtlich systematisch betriebene, Korruption als Wettbewerbsmittel war gesetzwidrig. Im Zeitraum 1999 bis 2006 wurde von den Medien immer wieder von Anklagen und Verurteilungen von Siemens-Ländergesellschaften, bzw. deren Mitarbeitern, wegen Korruption berichtet. Zudem wurde infolge von Ermittlungen der italienischen Behörden, die im Jahr 2005 begannen, bekannt, dass verdächtige Zahlungen von München in die Schweiz und Liechtenstein durchgeführt wurden.
Obwohl er von diesen Kenntnis hatte oder hätte haben müssen, hat der Aufsichtsrat diese Fälle wohl nicht zum Anlass genommen, das Thema Korruption zu besprechen, den Vorstand dazu zu befragen und eine Änderung der Compliance zu veranlassen. Damit hat er bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion versagt.
Die SdK geht davon aus, dass gegen die Personen, die für die Korruption verantwortlich waren, zivilrechtlich vorgegangen wird, um Schadensersatz zu erhalten. Dies ist die Pflicht des Aufsichtsrates. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die SdK vor, auf der nächsten Hauptversammlung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit gegen die Verantwortlichen auch von Seiten der Gesellschaft vorgegangen wird."
(SdK: ra)
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