Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Übermäßige Manager-Boni rechtlich bedenklich


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Managervergütung stärker zu reglementieren: "Persönliche Gier gefährdet das System der Selbstregulierung"
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erinnert daran: Der Deutsche Corporate Governance Kodex sehe vor, dass die Vergütungsvereinbarung für nicht vorhergesehene Entwicklungen einer Begrenzungsmöglichkeit unterliegen solle


(18.02.09) - Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hält die Ankündigung vieler Banken trotz Finanzmarktkrise Boni in Millionenhöhe an ihre Manager auszahlen, für "schlicht unfassbar". "Es kann nicht sein, dass der Staat mit Milliarden an Steuergeldern zur Hilfe gerufen wird, Arbeitsplätze verloren gehen, Manager aber keine persönlichen Konsequenzen ziehen und weiterhin rücksichtslos und selbstgerecht die privaten Schatullen füllen. Dies sei nicht nur eine Frage der Moral und des Anstands, sondern es geht um die Einstellung zum Wirtschaftsleben selbst. Die Verantwortung für das Unternehmen und die Arbeitnehmer", stellte Merk klar.

Merk hält die übermäßige Boni auch für rechtlich bedenklich. § 87 des Aktiengesetzes (AktG), der die Grundsätze für die Bezüge von Vorstandsmitgliedern regelt, sehe dem klaren Wortlaut nach vor, dass der Aufsichtsrat die vereinbarten Vorstandsbezüge angemessen herabsetzen kann, wenn eine so wesentliche Verschlechterung in der Gesellschaft eintritt, dass eine Weitergewährung eine schwere Unbilligkeit darstelle. Warum die Aufsichtsräte die entsprechenden Maßnahmen offenbar nicht ergreifen, sei unverständlich.

Merk gibt hierbei jedoch zu bedenken, dass die Frage, ob auch bereits "verdiente" Boni von dieser Vorschrift noch erfasst werden, noch nicht gerichtlich geklärt sei. Sollte man der Auffassung sein, dass § 87 AktG nur Änderungen für die Zukunft zulässt, sei der Gesetzgeber gefordert. "Wenn der hinter dieser Vorschrift stehende Rechtsgedanke im Wirtschaftsleben nicht ausreichend durchdringt, muss das Parlament nachbessern" so Merk und "die vielgepriesene Selbstverpflichtung der Unternehmen über gesetzliche Vorgaben hinaus, mit der der Gesetzgeber davon abgehalten werden soll, tätig zu werden, scheint offenbar dort zu enden, wo es den Akteuren finanziell weh tut".

Zum Hintergrund:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht vor, dass die Vergütungsvereinbarung für nicht vorhergesehene Entwicklungen einer Begrenzungsmöglichkeit, neudeutsch: "cap" unterliegen soll. Nicht nur Merk fragt sich, warum von dieser Empfehlung augenscheinlich nicht oder nicht ausreichend Gebrauch gemacht wurde. "Tatsachen wie diese zeigen deutlich die Schwächen des Systems der Selbstregulierung der Unternehmen. Das ist schade, denn dieses System hat unbestreitbare Vorteile und entspricht dem Grunde nach unserer Philosophie der sozialen Marktwirtschaft. Eine Wirtschaftsordnung, die nachhaltig materielle Werte, sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt schafft. Persönliche Gier gefährdet diese Wirtschaftsordnung. Wenn das so ist, müssen die Empfehlungen künftig als zwingende gesetzliche Vorschriften ausgestaltet werden".

Merk, die einer Länderarbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zum Thema "Managerverantwortlichkeit" vorsitzt, sieht sich erneut darin bestätigt, dass - entgegen erbitterter Widerstände aus der Wirtschaft - der Gesetzgeber prüfen müsse, ob man die Vereinbarung der Managervergütung weiterhin dem "Old-Boys-Network" von Vorstand und Aufsichtsrat überlassen darf. "Offenbar sind viele Aufsichtsräte unter dem Eindruck der derzeitigen Rechtslage nicht in der Lage, sich in dieser entscheidenden Frage gegen den Vorstand zu stellen, was jedoch ihre Pflicht wäre." (Bayerisches StmJV: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen