Angebot von Echtzeitüberweisungen


Deutsche Kreditwirtschaft sieht weitere Regulierung von Echtzeitzahlungen kritisch
Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist grundsätzlich kein Marktversagen erkennbar



Die Europäische Kommission hat einen legislativen Vorschlag zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen vorgelegt. Unter anderem soll es in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot von Echtzeitüberweisungen geben, was zu Lasten der Standardüberweisung und weiterer Zahlungsformen geht. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Verbände der Banken und Sparkassen sehen die vorliegenden Regulierungsvorschläge kritisch.

Damit würde ein tiefgreifender und nicht sachgerechter Markteingriff sowohl bei Produktangeboten als auch bei etablierten Marktpreisbildungsmechanismen erfolgen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft ist jedoch grundsätzlich kein Marktversagen zu erkennen, welches einen regulatorischen Eingriff rechtfertigt.

Bereits heute bieten nahezu alle Banken und Sparkassen in Deutschland, die Zahlungskonten führen, ihren Kunden Zahlungen mittels Echtzeitüberweisungen (sogenannte "Instant Payments") an. Aktuell nehmen über 1.200 Banken und Sparkassen aus Deutschland an dem EU-weiten Verfahren teil. Die Echtzeitüberweisung ist bereits erfolgreich als ein neuer Standard neben der etablierten Standardüberweisung in einem marktgetriebenen Umsetzungsprozess etabliert und wird von den Kunden aktiv genutzt. Mit dieser durchgängigen Verbreitung gehören die deutschen Kreditinstitute zur Spitzengruppe in Europa.

Die Echtzeitüberweisungen werden sukzessive auch für Kunden in Deutschland immer attraktiver. Neben der einfachen Nutzung im Online-Banking oder in Banking-Apps ist die Echtzeit-Überweisung auch ein wichtiges Element, um Verbrauchern weitere Zahlungsformen anzubieten. Hierbei entsprechen diese Angebote den gewohnten und bekannten Kundenschutzniveaus bei Überweisungen.

Inwieweit nun die Vorschläge der Europäischen Kommission zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen die bisherige marktgetriebene positive Entwicklung unterstützen wird, stellt die DK in Frage. Eine gesetzgeberische Bevorzugung von Echtzeitüberweisungen zu Lasten der Standardüberweisung oder weiterer Zahlungsformen läuft einmal mehr Gefahr, Fehlanreize entgegen den tatsächlichen Kundenbedürfnissen zu setzen. Produktanforderungen sollten sich marktgetrieben entwickeln und nicht durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Im Rahmen des nun begonnen Gesetzgebungsverfahrens müssen Gesichtspunkte wie etwa steigenden Kosten bei der Zahlungsabwicklung oder Betrugsrisiken genauer analysiert werden. Die DK wird sich in diesen Prozess aktiv einbringen. (Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 13.11.22
Newsletterlauf: 19.01.23

Deutsche Kreditwirtschaft: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen