Einführung einer Risikoprüfung
Bei Gesetzentwürfen müssen Risiken vorab geprüft werden
Bei zukünftigen Gesetzentwürfen und Rechtsverordnungen ist grundsätzlich vorab das Betrugsrisiko zu analysieren
Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert in einem aktuellen Prüfbericht, dass das Verfahren zur Auszahlung der Corona-Prämien an Pflegepersonal "fehlerhaft und missbrauchsanfällig" gewesen sei. Hochrangige Ermittler von Polizei und Krankenkassen bestätigen diese Kritik auch für andere Bereiche des Gesundheitswesens, vor allem wenn sie als "unbürokratisch" herausgestellt werden.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland die Einführung einer Risikoprüfung vor: Bei zukünftigen Gesetzentwürfen und Rechtsverordnungen ist grundsätzlich vorab das Betrugsrisiko zu analysieren. Dazu gehören Kontrollregelungen, mit denen bei neuer Rechtssetzung Betrug und Missbrauch festgestellt werden können und mit welchen Maßnahmen auf festgestellte Unregelmäßigkeiten reagiert wird. Aktuell geltende, missbrauchsanfällige Vorschriften sollten kurzfristig angepasst werden. Sie sind regelmäßig danach zu überprüfen, ob sie zu aktualisieren sind. Dafür sind Experten aus den Krankenkassen, Kontrollbehörden sowie der Strafverfolgungsbehörden für Abrechnungsbetrug einzubeziehen.
Dazu erklärt Rolf Blaga, Leiter der Arbeitsgruppe Medizin und Gesundheit von Transparency Deutschland:
"Das Gesundheitsministerium muss endlich handeln. Seit Jahren kritisiert nicht nur der Bundesrechnungshof, dass öffentliche Zahlungen für das Gesundheitswesen nicht oder schlecht kontrolliert werden. Vieles ist intransparent, Milliarden Euro an Krankenkassenbeiträgen verschwinden in private Taschen. Deshalb sollte es eine institutionalisierte Betrugsrisiko-Prüfung geben, ähnlich wie die routinemäßigen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Bei jeder Leistung, die beschlossen wird, muss von Beginn an geprüft werden, welcher Missbrauch möglich sein könnte und wie die Verwendung von Geldern kontrolliert wird."
Hintergrund
Eine Corona-Prämie für überbelastete Pflegekräfte gibt es seit 2020. Der BRH hat jetzt festgestellt, dass das Geld nicht von allen Pflegeeinrichtungen beantragt wurde. Vor allem aber zeigte sich, dass auch Firmeneigentümer den Bonus unrechtmäßig selbst bezogen haben. In jüngster Vergangenheit hatte der BRH bereits in anderen Fällen die mangelnde Kontrolle gerügt (Zahlungen für Intensivbetten, private Teststationen).
Beim 16. Berliner Sicherheitsgespräch des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) und dem GKV-Spitzenverband bestätigten Ermittler das mit ihrer alltäglichen Erfahrung. Immer wieder gäbe es für Missbrauch neue Schlupflöcher, die im besten Fall im übernächsten Quartal geschlossen werden. In einigen Fällen würden Kontrollen bewusst eingeschränkt (Klinikabrechnung) oder seien erst gar nicht vorgesehen gewesen (Teststationen, Apotheken).
(Transparency: ra)
eingetragen: 30.09.22
Newsletterlauf: 14.12.22
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