Schutz für Spareinlagen


Bankenverband passt Einlagensicherungsfonds für die Zukunft an
Nach 2025 mehr als ein Drittel aller privaten Banken einen hohen Schutz mit einer Sicherungsgrenze über 25 Mio. Euro anbieten können


(05.10.11) - Der Bundesverband deutscher Banken plant eine Weiterentwicklung der Einlagensicherung. "Wir passen das System der freiwilligen Einlagensicherung an, um den Fonds für zukünftige Herausforderungen besser aufzustellen und den Kunden unserer Banken auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen zu bieten", sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, in Berlin.

Dazu schlägt der Vorstand des Bankenverbandes der Delegiertenversammlung eine Reihe von Satzungsänderungen vor, die u.a. eine bessere Risikosteuerung innerhalb des Fonds zum Ziel haben. Die Delegiertenversammlung wird am 17. Oktober 2011 über die Satzungsänderungsanträge abstimmen. Der für Bankkunden wichtigste Punkt ist, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds in drei Stufen über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden soll. In einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 Prozent auf 20 Prozent, zum 1. Januar 2020 auf 15 Prozent und zum 1. Januar 2025 auf 8,75 Prozent.

"Privatkunden genießen weiterhin einen sehr hohen Einlagenschutz. Die niedrigste Sicherungsgrenze, die heute bei 1,5 Mio. Euro liegt, wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen. Damit wird der Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro sein", so Massenberg. Mit diesem Schutzniveau werden auch weiterhin selbst höhere Einlagen, die z.B. aus einem Hausverkauf oder der Auszahlung einer Lebensversicherung resultieren, in der Regel komplett geschützt sein. Auch institutionelle Kunden wie Kommunen und Pensionskassen werden weiterhin ihre höheren Einlagen im Rahmen von Sicherungsgrenzen anlegen können. So werden nach 2025 mehr als ein Drittel aller privaten Banken einen hohen Schutz mit einer Sicherungsgrenze über 25 Mio. Euro anbieten können.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, dem 173 private Banken angehören, schützt die Guthaben von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland. Dieser Schutz umfasst die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert die Kundeneinlagen seiner Mitglieder bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Seit seiner Gründung 1976 hat der Einlagensicherungsfonds in über 30 Sicherungsfällen seine Leistungsfähigkeit bewiesen und alle anspruchsberechtigten Kunden vollumfänglich entschädigt. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen