Persönlichkeitsrechte zu Lasten der Verbraucher?


BvD warnt vor "Rolle rückwärts" beim Datenschutz
Politik darf Vertrauen der Bürger nicht verspielen



Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht die Bundesrepublik beim Datenschutz gut aufgestellt. Viele Länder seien überzeugt, dass Deutschland beim Datenschutz "alles richtig gemacht" hätte, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing zur Eröffnung der zweitägigen BvD-Herbstkonferenz in Stuttgart. Die Bundesregierung dürfe sich deshalb "nicht wegducken" und den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte zu Lasten der Verbraucher in einer "Rolle rückwärts" abschwächen.

Hintergrund sind Bestrebungen in Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium, unter anderem die Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen zu lockern. "Ohne den Datenschutzbeauftragten wüsste der Mittelstand nicht, was er beim Datenschutz überhaupt tun müsse", sagte Spaeing. "Kein Unternehmen ist in der Lage, ohne Fach-Know-how zum Beispiel die geforderte Datenfolgeabschätzung abzugeben." Es seien die Datenschutzbeauftragten die maßgeblich dafür sorgten, dass der Datenschutz in den Unternehmen funktioniere.

Spaeing räumte ein, dass es zum Start der DS-GVO am 25. Mai 2018 eine Informationslücke gab, die jetzt von Unwissenheit und Panikmache besetzt werde. So kämen teils absurde Fragen auf, etwa, ob an Hausklingeln noch Namensschilder erlaubt seien.

Gerade in Deutschland gebe es eine große Skepsis gegenüber der Digitalisierung. Deshalb brauche es einen Regulierungsrahmen. Der Datenschutz sei ein Teil davon. Werde dieser aufgeweicht, verspiele Deutschland das Vertrauen der Bürger in die digitale Entwicklung.

Anstatt den Datenschutz zurückzuschrauben müssen Europa und Deutschland ihren eigenen Weg gehen. "Es bringt nichts, den Amerikanern oder Asiaten beim fehlenden Datenschutz hinterherzurennen", sagte Spaeing. Vielmehr biete Datenschutz die Chance, europäische Werte und Qualität zu transportieren und das Markenzeichen "Made in Europe" auch für Unternehmen der Digitalbranche zu etablieren.

Die Herbstkonferenz in Stuttgart ist eine Gemeinschaftsveranstaltung vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, dem Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht und dem BvD. (BvD: ra)

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 07.12.18

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Teil der "Koalition gegen Korruption"

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Stadt Regensburg in Bayern als neues korporatives kommunales Mitglied aufgenommen. Der Vorstand der Organisation stimmte der Aufnahme der Stadt am Freitag, den 15. September 2023, einstimmig zu

  • Blick auf die Risiken ist wesentlich

    Den Beschluss des Rats der Europäischen Zentralbank (EZB), ihr Projekt zur Entwicklung eines digitalen Euro in eine Vorbereitungsphase zu überführen, betrachtet die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) positiv.

  • Mehr Wettbewerb für weniger Steuergeldausgaben

    Wie die öffentliche Verwaltung genau Steuermittel im Rahmen des öffentlichen Einkaufs einsetzt, darüber herrscht in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern seit Jahrzehnten Unklarheit. Das soll sich mit der Einführung sogenannter "eForms" ändern. Ab dem 25.10.2023 werden standardisierte Bekanntmachungsdokumente für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte europaweit verpflichtend. Die Nortal AG begleitet die Einführung in Deutschland von Beginn an.

  • Datenschutz-Wiki wieder online

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. betreiben seit Anfang Juli 2023 gemeinsam das Datenschutz-Wiki weiter.

  • Über ein EQS-System Missstände melden

    Die österreichische Bundesbeschaffung GmbH (BBG) verleiht der EQS Group ihr Partner-Siegel. Der Einkaufspartner der öffentlichen Hand nimmt damit die digitalen EQS-Hinweisgebersysteme in das BBG-Portfolio auf.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen