Screening-Kritik: Deutsche Bahn wird offensiv
Deutsche Bahn schaltet Staatsanwaltschaft ein - "Weitestgehender Schritt, um Transparenz und Aufklärung zu schaffen"
DB-Vorstandsvorsitzender Hartmut Mehdorn sieht in der Kritik am Datenabgleichsverfahren der Deutschen Bahn eine "unverantwortliche Skandalisierung" und will ihr "den Boden entziehen"
(02.02.09) - Nachdem die Deutsche Bahn aufgrund des Screenings von rund 173.000 Mitarbeitern in der Öffentlichkeit massiv kritisiert worden ist, hat sie am Freitag die Staatsanwaltschaft in Berlin eingeschaltet, um Vorwürfe über angebliche Verstöße beim Datenschutz der Bahn klären zu lassen. DB-Vorstandsvorsitzender Hartmut Mehdorn erklärte dazu in Berlin: "Dies ist der weitestgehende Schritt, um Transparenz und Aufklärung zu schaffen. Wir erhoffen uns davon eine Versachlichung der Debatte und eine Besinnung auf die Fakten. Derzeit sind viele Diskussionsbeiträge durch eine unverantwortliche Skandalisierung geprägt, der durch das Einschalten der Staatsanwaltschaft der Boden entzogen wird."
Der Chief Compliance Officer der DB AG, Wolfgang Schaupensteiner, treibt seit Mitte vergangenen Jahres gemeinsam mit externen Anwälten die internen Untersuchungen voran. Mehdorn bemerkte dazu: "Es gibt keinen Grund, an der Objektivität und Seriosität dieser Ermittlungen zu zweifeln. Herr Schaupensteiner sieht nach wie vor auch keine Anhaltspunkte für ein strafrechtliches Verhalten der DB AG oder deren Mitarbeiter. Da in Teilen der Öffentlichkeit offensichtlich jedoch das notwendige Vertrauen fehlt, haben wir uns zu diesem Vorgehen entschlossen."
Seit Juli 2007 ist Wolfgang Schaupensteiner Chief Compliance Officer bei der Deutschen Bahn. Schaupensteiner ist zudem Verfasser zahlreicher Fachbeiträge und Mitautor verschiedener Veröffentlichungen zu den Themenbereichen "Korruption und Kontrolle".
Fakt ist nach Ansicht der Deutschen Bahn, dass bisher noch überhaupt keine abschließende Bewertung des Berliner Datenschutzbeauftragten zu den kursierenden Vorwürfen vorliegt. Mehdorn erinnerte: "Gänzlich verdrängt wird dabei, dass der DB in Expertenkreisen seit vielen Jahren eine Vorbildfunktion bei der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität bescheinigt wurde und wird. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird die DB auch in Zukunft mit aller Konsequenz gegen diese Übel vorgehen, um Schaden von Kunden, Mitarbeitern und Steuerzahlern abzuwenden. "
Besonders heftig war zuletzt öffentlich über das sogenannte Screening gestritten worden. Ein solcher Datenabgleich ist nach Ansicht der DB rechtlich nicht zu beanstanden. Vielmehr ist dies Praxis in vielen Unternehmen und wird von Wirtschaftprüfern und Staatsanwälten ausdrücklich empfohlen. Die internationalen Prüfungsstandards sehen ebenfalls solche Abgleiche zur Verhinderung von Vermögensschädigungen vor. Mehdorn sagte hierzu: "Um die vergangenen Prozesse detailliert zu analysieren, werden wir zusätzlich eine neue, externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragen. Auf dieser Basis werden wir intensiv auch mit den Arbeitnehmervertretern über dieses Thema reden, um zukünftig einiges zu verbessern."
Weitere Informationen über die DB-Korruptionsbekämpfung:
Seit dem Amtsantritt von Hartmut Mehdorn wird die Wirtschaftskriminalität in einer eigens geschaffenen Organisations- und Ermittlungsstruktur verfolgt. Mehdorn äußerte sich zur Schaffung des neuen Bereichs "Compliance" im Jahr 2000: "Mir war von Anfang an klar, dass der Vorstand hier ein klares Zeichen setzen muss, die Korruption ohne Ansehen der Person zu verfolgen und zur Anzeige zu bringen."
Schon im ersten Jahr konnte die neu geschaffene Organisation 105 Verdachtsfälle ermitteln. Von 2000 bis zum Jahr 2007 wurde insgesamt 543 Verdachtsfällen nachgegangen, wovon 148 zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führten. Die DB konnte insgesamt rund 30 Millionen Euro Rückzahlungen aus Korruptionsschäden verbuchen, wobei der tatsächlich verursachte Schaden um ein mehrfaches höher lag. Dabei ging es keineswegs nur um millionenschwere Verfehlungen auf der Ebene von Führungskräften, sondern weit darunter auch um kleinere Fälle im Bereich der Gebäudereinigung und des Grünschnitts entlang den Gleisen. So reichten die Sanktionen auch von arbeitsrechtlichen Schritten bis hin zu hohen Haftstrafen für DB-Mitarbeiter und deren Geschäftspartner. (Deutsche Bahn: ra)
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