DWS-Symposium:Die Neuregelung der Selbstanzeige und ihre Probleme in der Praxis Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen/Lohnsteueranmeldungen sind erschwert worden
(14.12.12) - Das deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) veranstaltete Ende November ein Symposium zum Thema "Die Neuregelung der Selbstanzeige und ihre Probleme in der Praxis" mit hochkarätigen Referenten.
Unter der fachkundigen Moderation von Prof. Dr. Seer, Vorstandsmitglied des DWS-Instituts und Vorsitzender des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", diskutierten auf dem Podium StB Dr. Hartmut Schwab, BStBK-Vizepräsident und Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Steuerrecht", RegDir Klaus Herrmann von der Oberfinanzdirektion Koblenz, Armin Nack, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat, und Prof. Dr. iur. Hinrich Rüping, RA.
In seinem Einführungsreferat verdeutlichte Dr. Hartmut Schwab die Probleme, die sich durch die Neuregelung der Selbstanzeige in der Praxis ergeben haben. Insbesondere die Korrektur von Umsatzsteuervoranmeldungen/Lohnsteueranmeldungen, die im Unternehmensalltag häufig vorkommen, seien erschwert worden. Die Änderung einer Verwaltungsanweisung bringe nicht ausreichend Rechtssicherheit.
Auch Vertreter der Finanzverwaltung waren der Auffassung, dass nur aufgrund der Mitwirkung der Steuerpflichtigen sowie der Steuerberater der Steuervollzug in Deutschland bisher funktioniert. Dies darf nicht durch zunehmende Kriminalisierung der Steuerpflichtigen gefährdet werden. Davon betroffen wären dann auch die Finanzbeamten, denen eine Strafvereitelung im Amt drohte.
Nach spannender und ausgiebiger Diskussion waren sich sowohl das Podium als auch das Auditorium einig: Es muss eine Gesetzesänderung zur Selbstanzeige erfolgen, um die bestehenden Probleme in der Praxis zu lösen und Kriminalisierungen zu vermeiden. (DWS-Institut: ra)
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Alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern mit Sitz in Deutschland müssen mittlerweile die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der gesamten Europäischen Union einen Mindeststandard für den Schutz von Mitarbeitern zu schaffen, die Verstöße gegen europäisches Recht, wie Betrug, Fehlverhalten oder Belästigung, melden.
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Whistleblower werden in Deutschland auch weiterhin nicht durch nationales Recht geschützt. Im Bundesrat hat am 10. Februar 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden sollte, im ersten Schritt nicht gebilligt. Die EQS Group, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, bedauert, dass das Gesetz wegen Details nicht verabschiedet wurde. Der Gesetzesentwurf, der vor Weihnachten vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden war, beinhaltete nach einigen Nachbesserungen die Pflicht, anonyme Meldungen zu bearbeiten.
mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst, hat seinen jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2022 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Anfragen ist im vergangenen Jahr erneut gesunken, auf insgesamt 55 von 65 im Jahr 2021, die Anzahl der rechtswidrigen Anfragen ist jedoch gestiegen. 14 der 55 Behördenanfragen im Jahr 2022 wurden von mailbox.org zurückgewiesen, da sie Fehler enthielten oder rechtlich unzulässig waren - dies entspricht mit 25,4 Prozent einem Viertel aller Anfragen, verglichen mit 15,4 Prozent im Jahr 2021.
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