Vom Labormuster zur Inbetriebnahme
Auskunftsrecht der Verbraucher gegenüber Unternehmen stärken: Consist Software Solutions, ConPolicy und das ULD haben gemeinsam die Grundlage für ein Datenschutz-Auskunftsportal gelegt
Für Unternehmen stehen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung, mit dem Ziel, über einen Imagegewinn im Datenschutz hinaus die unternehmensinterne Abwicklung von Auskunftsersuchen erheblich zu vereinfachen
(21.11.12) - Nach 15 Monaten wurde das aus Bundesmitteln geförderte, von Consist Software Solutions koordinierte Projekt "Datenschutz-Auskunftsportal" geplant, erfolgreich abgeschlossen. Die Unternehmen Consist und ConPolicy (Institut für Verbraucherpolitik) sowie das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) haben es gemeinsam durchgeführt. Die Förderung des Vorhabens erfolgte aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.
Nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können Verbraucher Auskünfte über die Speicherung personenbezogener Daten bei Unternehmen kostenfrei anfordern. Oftmals ist dies für Verbraucher jedoch nach wie vor aufwändig und schwierig. Das Portal hat sich zum Ziel gesetzt, Auskunftsanfragen sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen einfach zu gestalten.
Projektergebnisse
Auf Basis von Umfragen mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen und unter Beteiligung eines Beirates sind Prozesse entwickelt worden, die für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen nützlich sind:
Das Datenschutz-Auskunftsportal sieht auf der Verbraucherseite eine kostenlose Nutzung vor und legt besonderen Wert auf eine einheitliche, intuitive Benutzerführung. Komfortable Suchfunktionen und Informationen zu rechtlichen Grundlagen ergänzen das Angebot. Durch die Bereitstellung relevanter Informationen auf einer zentralen Plattform wird das komplexe Thema Auskunftsrecht im Datenschutz für eine breite Öffentlichkeit geöffnet.
Für Unternehmen stehen verschiedene Leistungspakete zur Verfügung, mit dem Ziel, über einen Imagegewinn im Datenschutz hinaus die unternehmensinterne Abwicklung von Auskunftsersuchen erheblich zu vereinfachen. Diese Dienste sind die Grundlage für ein Preismodell, das den langfristigen Betrieb des Portals wirtschaftlich ermöglichen soll.
Vom Labormuster zur Inbetriebnahme
Die Vorgaben des geförderten Projekts sind termingerecht erfüllt worden. In einer gründlichen Recherche sind die Anforderungen unterschiedlicher Interessengruppen an die gewünschten Funktionen eines Datenschutz-Auskunftsportals ermittelt worden. Der anschließend erarbeitete Anforderungskatalog enthält Musterprozesse und berücksichtigt fachliche, IT-technische und juristische Anforderungen. Auf dieser Grundlage ist ein Labormuster des Portals entstanden. Das Labormuster enthält die wesentlichen Funktionalitäten des künftigen Internetportals zum Erzeugen von Auskunftsersuchen gemäß § 34 BDSG. Derzeit werben Consist und ConPolicy interessierte Unternehmen für die Startphase des Portalbetriebs. (Consist Software Solutions: ra)
Consist Software Solutions: Kontakt und Steckbrief
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