BvD begrüßt Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im BMAS Berufsverband weist auf Themengebiete mit besonderem Handlungsbedarf hin
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Einberufung des neuen Beirats zum Beschäftigtendatenschutz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das 14-köpfige Expertengremium unter Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll bis zum Jahresende Empfehlungen bezüglich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Besonderen Klärungsbedarf sieht der BvD unter anderem bei der Einwilligung im Beschäftigtenverhältnis, einer pragmatischen Regelung der Informationspflichten sowie der Rolle der Datenschutzbeauftragten in ihrer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Genauere Betrachtung verdient zudem das Spannungsfeld, in dem sich Datenschutzbeauftragte bewegen. Einerseits sind sie dem Verantwortlichen gegenüber zu Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet (vgl. Art. 38 Abs. 5 DSGVO), andererseits fungieren sie als Ratgeber für Betroffene, in diesem Fall für Beschäftigte (vgl. § 6 Abs. 5 BDSG i.V.m. § 38 Abs. 2 BDSG).
Für die praktische Arbeit der Datenschutzbeauftragten sind noch weitere Aspekte von Bedeutung. So bedarf es einer Klärung des Umfangs der auf Basis des Arbeitsvertrags zulässigen Verarbeitungstätigkeiten sowie eine Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen. Bei internationalen Konzernen mit Hauptsitz außerhalb der EU ist zudem die grenzüberschreitende Übermittlung von Beschäftigungsdaten innerhalb des Konzerns regelungsbedürftig. Themen wie die Einführung einer digitalen Personalakte, berufliche Wiedereingliederungsprozesse, die Überwachung von Beschäftigten unter besonderen Umständen und Background-Checks zu Bewerbern.
"Es ist aus unserer Sicht durchaus sinnvoll, die Öffnungsklausel in der Datenschutzgrundverordnung zu nutzen, um mit nationalen Normen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu gestalten", so BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. "Damit ist nicht nur den Beschäftigten geholfen. Denn je konkreter die Regelungen ausgestaltet sind, desto mehr Rechtssicherheit besteht auch für die verantwortlichen Unternehmen und die für sie tätigen Datenschutzbeauftragten." (BvD: ra)
eingetragen: 16.07.20 Newsletterlauf: 02.10.20
BvD: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.
Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.
Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.
Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen