Staatliches Handeln muss grundsätzlich öffentlich


Transparency Deutschland und Netzwerk Recherche fordern Bundesregierung auf, Konsequenzen aus dem Fall Assange zu ziehen
Journalisten nicht länger als "Landesverräter" verfolgen

5. Mai 2025

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland und die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche haben die deutsche Bundesregierung aufgefordert, Konsequenzen aus dem umstrittenen Vorgehen der britischen Justiz gegen Julian Assange zu ziehen. Journalistinnen und Journalisten dürfen auch hierzulande nicht länger als "Landesverräter" strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie vom Staat als geheim eingestufte Dokumente veröffentlichten. Die Bundesregierung sollte darüber hinaus die britische Regierung zu einer Freilassung Assanges drängen.

Dazu sagte Ulrike Fröhling, Leiterin der Arbeitsgruppe Transparenz in den Medien von Transparency Deutschland: "Die grundrechtlich geschützte Freiheit der Presse darf nicht dadurch untergraben werden, dass der Staat Journalisten wegen Beihilfe zum Landesverrat verfolgt, wenn sie als geheim eingestufte Dokumente veröffentlichen. Staatliches Handeln muss grundsätzlich öffentlich sein und wir brauchen klare gesetzliche Ausnahmeregeln, unter welchen Voraussetzungen Informationen geheim gehalten werden dürfen."

"Der Fall Julian Assange betrifft uns alle", so Julia Stein, Vorsitzende von Netzwerk Recherche. "Denn Missstände aufzudecken, ist eine zentrale Aufgabe der Medien. Julian Assange hat mit Wikileaks bewiesen, dass die US-Regierung den Bürgern nicht die Wahrheit über den Krieg gesagt hat. Dies öffentlich zu machen, war unerlässlich. Wenn diejenigen wegen Spionage verfolgt werden, die Journalisten Material über gravierendes staatliches Fehlverhalten übermitteln, ist das ein Angriff auf die Pressefreiheit."

Bereits im Jahr 2015 hatte der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Gesetzesreform angekündigt, damit Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Landesverrat bestraft werden können. Bislang bleiben nach § 353b StGB zur Verletzung des Dienstgeheimnisses Journalisten straffrei, wenn sie sich auf die "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses" beschränken. Maas hatte sich seinerzeit dafür ausgesprochen, nicht nur beim Geheimnisverrat, sondern auch beim Landesverrat Beihilfe straffrei zu stellen. Er zog damit die Konsequenz aus dem Skandal um die Internetplattform Netzpolitik.org, leider ist seit seiner Ankündigung nichts passiert.

"Wenn Regierungen Menschenrechtsverstöße zum Staatsgeheimnis erklären, ist eine freie Presse unverzichtbar", so Helena Peltonen-Gassmann, Stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland. "Wir haben sowohl beim Fall Assange als auch bei der britischen Hinweisgeberin Katherine Gun gesehen, dass selbst demokratisch gewählte Regierungen illegitime Vorgänge zu verschleiern versuchen, in dem sie diese zu Staatsgeheimnissen erklären. Zur Aufdeckung von Missständen ist die Berichterstattung freier und unabhängiger Medien unverzichtbar – sie darf deshalb auch in Deutschland nicht länger mit Haftstrafen bedroht werden."

Hintergrund
Die Plattform Netzpolitik.org hatte im Jahr 2015 Ausschnitte aus einem als "Verschlusssache" eingestuften Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlicht. Darin ging es um den Aufbau einer neuen Einheit zur Überwachung des Internets, die Verbindungen und Profile von Radikalen und Extremisten in sozialen Netzwerken wie Facebook analysieren und überwachen soll. Der damalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen hatte daraufhin Strafanzeige erstattet und Generalbundesanwalt Harald Range ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen die Journalisten Andre Meister und Markus Beckedahl eröffnet. Das Verfahren war damals nach massiven Protesten eingestellt und Generalbundesanwalt Range entlassen worden.
(Transparency: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 22.06.20

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen