Datenschutz im Gesundheitswesen
Elektronischer Austausch von Patientendaten: Neue Ausgestaltung des MDK-Prüfverfahrens gilt für Patienten, die seit dem 01.01.2015 stationär aufgenommen werden
Für einen einrichtungsübergreifenden Austausch von Patientendaten, die zwischen dem MDK und den Krankenhäusern stattfindet, spielt der Datenschutz die Hauptrolle
(05.06.15) - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) fordert von Krankenhäusern einen rechtskonformen Weg, Patientendaten zu übermitteln. Lösungen müssen noch in 2015 gefunden werden. Das Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen ISDSG reagiert und entwickelt gemeinsam mit der Firma Uniscon "Idgard.hospital".
Die neue Ausgestaltung des MDK-Prüfverfahrens gilt für Patienten, die seit dem 01.01.2015 stationär aufgenommen werden. Es soll eine effektivere und konstruktive Zusammenarbeit in Bezug auf die Rechnungsprüfung stattfinden. Die Versicherung kann bei auffälligen Rechnungen den MDK beauftragen oder ein Vorverfahren einleiten. Sollten Ergebnisse nicht zur Zufriedenheit der Krankenkassen sein, können diese zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens den MDK beauftragen.
Gemäß der vorliegenden Vereinbarung ist die elektronische Kommunikation in geeigneter Form durchzuführen. "Die geeignete Form meint hier die Einhaltung normativer Rahmenbedingungen, wie Datenschutzgesetze, ärztliche Schweigepflicht und SGB", erläutert ISDSG Institutsleiter Prof. Dr. Thomas Jäschke, "einen besonderen Stellenwert nimmt hier die Tatsache ein, dass es sich bei Gesundheitsdaten um personenbezogene Daten der besonderen Art handelt und somit eine Verarbeitung nur unter Einhaltung besonderer Rechtsvorschriften möglich ist."
Für einen einrichtungsübergreifenden Austausch von Patientendaten, die zwischen dem MDK und den Krankenhäusern stattfindet, spielt der Datenschutz demnach die Hauptrolle. Um eine geeignete Möglichkeit des Datenaustausches zu finden, können eine Großzahl von Softwareanbietern, aber auch Public Cloud Dienste, in Betracht gezogen werden. Die Nutzung solcher Dienste kann wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn die Datensicherheit gewährleistet ist.
Aus diesem Grund entwickelt zurzeit ein Pilotprojekt im Rahmen der Trusted Cloud Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Basis des ISO-Standards 27018 und der Datenschutz-Gesetzeslage einen Anforderungskatalog, nach dem sich Cloud-Dienste zertifizieren lassen können. Die aktuelle Version des Katalogs wurde im April 2015 veröffentlicht. Durch die in diesem Katalog aufgeführten Schutzklassen können Interessierte schnell und einfach sehen, inwieweit ein Dienst nach gesetzlicher Grundlage die Sicherheitsniveaus einhält.
Um die Kommunikation zwischen MDK und Krankenhaus zu erleichtern, hat das ISDSG gemeinsam mit der Firma Uniscon den Dienst Idgard.hospital entwickelt. Der Dienst bietet eine einfache und intuitive Bedienbarkeit ohne lange Einarbeitung – alles ohne Installation neuer Software. In virtuellen Projekträumen lassen sich vertrauliche Daten sicher und schnell übermitteln. Im Hintergrund des Dienstes steht die patentierte Sealed Cloud (von der Trusted Cloud Initiative des BMWi gefördert). Zudem erfüllt Idgard das im Katalog des BMWi festgelegte Schutzniveau Level 3. Diese Lösung erfüllt demnach den Sicherheitsstandard, der Krankenhäusern, MDK und den Kassen abverlangt wird. (Uniscon: ra)
Uniscon universal identity control: Steckbrief
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