Vodafone verstößt gegen Netzneutralität, sagt vzbv
Tarifoptionen: vzbv fordert Bundesnetzagentur auf, "Vodafone GigaPass" zu verbieten
Im Koalitionsvertrag verankern: Bundesnetzagentur sollte noch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten für Zero Rating-Angebote erhalten.
Die Tarifoption "Vodafone GigaPass" der Vodafone GmbH ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht vereinbar mit den Regeln der Netzneutralität. Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur (BNetzA) deshalb auf, den Tarifzusatz zu verbieten. "Die Koalitionäre sollten sich darauf verständigen, dass die BNetzA noch weitergehende Sanktionsmöglichkeiten für solche Zero Rating-Angebote erhält. Das europäische Recht bietet genug Spielraum", so Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv.
Mehr Inklusionsdatenvolumen statt Zero Rating
Bereits im Oktober 2017 hatte die BNetzA geprüft und festgestellt, dass die Deutsche Telekom mit ihrem Tarif "StreamOn" gegen Regeln der Netzneutralität verstößt. Dass Vodafone nun mit einem ähnlichen Angebot nachzieht, bringt aus Sicht des vzbv für Verbraucher langfristig vor allem Nachteile. Denn Unternehmen, die am GigaPass teilnehmen wollen, müssen rechtliche und technische Vorgaben der Vodafone GmbH akzeptieren. Dies benachteilige vor allem kleine Unternehmen sowie nicht-kommerzielle Initiativen und behindere technische Innovationen. Für Verbraucher auf der anderen Seite sei das Angebot sehr intransparent gestaltet und beinhalte einige Tücken.
"Zero Rating-Angebote untergraben Verbraucherrechte. Denn sie können sich negativ auf Wahlfreiheit, Angebotsvielfalt und Informationsfreiheit der Nutzer auswirken", so Ehrig. "Was Verbrauchern wirklich nutzen würde, wäre ein grundsätzlich größeres Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis. Das ist in anderen europäischen Ländern längst Standard."
Was sind Zero Rating-Angebote?
Mit Zero Rating-Angeboten können Mobilfunkanbieter festlegen, dass die Nutzung festgelegter Dienste, etwa Video- oder Audiostreams, nicht auf das Datenvolumen ihrer Kunden angerechnet wird.
Kunden der Vodafone Red und Young Tarife können seit Oktober 2017 vier unterschiedliche, aber kostenpflichtige Pässe zu ihren Tarifen hinzubuchen. Ein Pass ist jeweils inklusive. Das verbrauchte Datenvolumen von Partnerunternehmen wird dann zum Teil nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob das Angebot von Vodafone mit den Regeln zur Netzneutralität vereinbar ist.
Im Fall "StreamOn" hat die Deutsche Telekom bis Ende März 2018 Zeit, die geforderten Nachbesserungen umzusetzen. Sollte die Deutsche Telekom den Anweisungen der Bundesnetzagentur nicht folgen, könnte ein Zwangsgeld verhängt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 16.03.18
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>