Arzneimittelversand nicht pauschal verbieten


Nächste Bundesregierung muss Rahmenbedingungen für Apothekenversorgung im Sinne der Verbraucher schaffen
Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören Apotheken vor Ort und Versandapotheken




Der vzbv appelliert an die künftige Deutsche Bundesregierung, qualifizierte Beratung und Leistungen der Apotheker gegenüber der reinen Packungsabgabe zu stärken. der vzbv hat in einer Abmahnaktion 20 Versandapotheken unter die Lupe genommen. Der Verband fordert eine flächendeckende und sichere Versorgung mit Arzneimitteln – unabhängig vom Vertriebsweg. In Zeiten der Digitalisierung dürfe der Arzneimittelversand nicht pauschal verboten werden. Wichtig sei aber die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Der vzbv hat 20 Versandapotheken unter die Lupe genommen. Dabei zeigten sich vor allem Probleme beim Widerrufsrecht und bei der vorgeschriebenen Information über eine kostenlose Telefonberatung.

"Die nächste Bundesregierung muss eine zuverlässige Gesundheitsversorgung in Stadt und Land sicherstellen und dazu zählt auch eine flächendeckende Apothekenversorgung. Die Apotheken vor Ort leisten einen wichtigen Beitrag. Doch Versandapotheken sind eine sichere und etablierte Ergänzung. Ein pauschales Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird den Bedürfnissen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der digitalen Entwicklung nicht gerecht", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Qualifizierte Leistungen von Apothekern stärken
Vor-Ort-Apotheken sind insbesondere für die Akutversorgung von Patienten eine wichtige Anlaufstelle. In den Sondierungsgesprächen haben sich Union und SPD im Sinne aller Verbraucher bereits zurecht darauf verständigt, dass zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung auch die Apotheken vor Ort gehören. Zugelassene Versandapotheken bieten daneben aber seit mittlerweile mehr als zehn Jahren eine sichere und zuverlässige Ergänzung.

Politik und Apothekerschaft diskutieren bislang häufig allein über Sinn und Unsinn eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der vzbv appelliert angesichts dessen an allen Beteiligten den Blick auf zukunftsfähige Lösungen zu richten, die angesichts der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen und der demografischen Entwicklung dringend nötig seien. Statt eines pauschalen Versandverbots fordert der vzbv Leistungen von Apothekern, etwa ihre qualifizierte Beratung, zu stärken.

Zudem müssten Apotheken in strukturschwachen und ländlichen Regionen gezielt gestärkt werden, sofern sich Versorgungslücken vor Ort zeigen. Beide Punkte müssten sich künftig in der Honorierung deutlicher abbilden. Wie das funktionieren könne, zeigten die bestehenden Regelungen zur Sicherstellung des flächendeckenden Nacht- und Notdienst durch Apotheken.

Erfolgreiche Abmahnaktion
Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben ist unabhängig von der aktuellen Diskussion für Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Versandhandel mit Arzneimitteln unerlässlich. Aus diesem Grund hat der vzbv seit Ende 2015 die Internetauftritte und Geschäftsbedingungen von 20 Versandapotheken überprüft. In den meisten Fällen zeigten sich die Apotheken einsichtig und gaben strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. In vier Fällen hat der vzbv geklagt.

So fehlte auf dem Portal der niederländischen Versandapotheke DocMorris die zu Beratungszwecken vorgeschriebene Abfrage der Telefonnummer des Verbrauchers. Ein Widerrufsrecht für Arzneimittel wurde ausgeschlossen. Das Landgericht Berlin hat dem vzbv in erster Instanz Recht gegeben. DocMorris hat inzwischen Berufung eingelegt.

Dem Betreiber des Portals iPill.de gab das Oberlandesgericht Naumburg auf, bei Abgabe eines Schmerzmittels geeignete Maßnahmen gegen einen möglichen Arzneimittelmissbrauch zu ergreifen. Ferner untersagte das Gericht auch hier den pauschalen Ausschluss des Widerrufsrechtes. Auf myCare.de fehlte nach Auffassung des LG Dessau-Roßlau der vorgeschriebene Hinweis auf die Telefonberatung. In einem weiteren Verfahren gegen den Betreiber von Apovia.de erwartet der vzbv in den kommenden Tagen eine Entscheidung des OLG Karlsruhe. Hier geht es um insgesamt fünf Beanstandungen.

DocMorris: LG Berlin, Urteil vom 21.11.2017, Az. 16 O 389/16, nicht rechtskräftig (Berufungsverfahren Kammergericht, Az. 5 U 185/17)
myCare: LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 08.02.2017, Az. 3 O 42/16, rechtskräftig
Apovia: LG Konstanz, Urteil vom 28.04.2017, Az. C 6 O 183/16 (Berufungsverfahren OLG Karlsruhe, Az. 4 U 87/17, Verkündungstermin am 09.02.2018)
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 19.03.18

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • VeR als Taktgeber und Brückenbauer

    Mit mehr als 350 Fachteilnehmenden aus Wirtschaft, Verwaltung, Softwareentwicklung und Politik hat der E-Rechnungs-Gipfel 2025 in Berlin erneut seine Rolle als Leitkongress der deutschen E-Invoicing-Branche unter Beweis gestellt. Im Mittelpunkt der dreitägigen Veranstaltung standen die ersten Erfahrungen mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich, der aktuelle Stand der nationalen und europäischen Regulierung sowie der digitale Lückenschluss von der Bestellung bis zur Bezahlung.

  • Falsches Verständnis von Digitalisierung

    Hunderte Menschen aus ganz Deutschland haben auf einen Aufruf von Digitalcourage reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage jetzt eine Übersicht erstellt, die zeigt, bei welchen Verkehrsunternehmen das Deutschlandticket möglichst datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang erhältlich ist.

  • Lieferkettendaten bereitstellen

    Das auf Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeit spezialisierte Technologieunternehmen Sedex ist ab sofort offizieller Software- und Tool-Partner der Global Reporting Initiative (GRI). Die Auszeichnung bestätigt, dass die Lösungen und Datenmodelle von Sedex Lieferkettendaten bereitstellen, die nach dem international anerkannten GRI-Standards ausgerichtet sind - dem weltweit führenden Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung.

  • Aufsichtsbehördliches Trauerspiel

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) begrüßt den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) vom 16.06.2025, in dem diese Position bezieht zu der weit verbreiteten Praxis, dass sich über Terminvereinbarungen mit Heilberufen deren Dienstleister illegal hochsensible Gesundheitsdaten beschaffen.

  • Grundrechte-Check in der Gesetzgebung

    Am Montag, den 08. September 2025, findet in Kiel die Datenschutz-Sommerakademie zum Thema "Im Alarmmodus: Sicherheit und Datenschutz?" statt. Expertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet werden die aktuellen Entwicklungen im Datenschutz diskutieren. Aktuell schnu?rt die Politik neue Sicherheitspakete in Bund und Ländern. Es geht darin auch um zusätzliche Befugnisse zur Überwachung, beispielsweise auf Basis von biometrischer Gesichtserkennung oder verbunden mit dem Einsatz von ku?nstlicher Intelligenz. Das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit gehört zu den klassischen Grundthemen des Datenschutzes. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof zeigen in ihren Entscheidungen immer wieder Grenzen auf, wenn der Eingriff in die Grundrechte und Grundfreiheiten überhandnimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen