Rückzahlung des Kaufpreises


vzbv klagt gegen VW-Händler: Verfahren kann große Bedeutung für Gewährleistungsrecht haben
In dem Rechtsstreit soll nunmehr geklärt werden, ob sich Verbraucher darauf berufen können, dass ihnen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen



Der vzbv klagt für einen Verbraucher auf Rückzahlung des Kaufpreises. Wird keine Garantiehaftung übernommen, ist der Verbraucher nach Ansicht des vzbv berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der vzbv strebt die grundsätzliche Klärung einer offenen Rechtsfrage im Gewährleistungsrecht an. Am 23. November 2017 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Bremen Zahlungsklage gegen einen VW-Händler erhoben. Ein vom Dieselskandal betroffener Verbraucher hatte dem vzbv seinen Anspruch abgetreten. Zuvor war der Verbraucher von seinem Kaufvertrag zurückgetreten. Sein Auto-Händler hatte ihm nicht garantieren können, dass durch die von VW angebotene Nachrüstung keine Folgeschäden an seinem Fahrzeug entstehen würden.

"Wir erhoffen uns eine grundsätzliche Klärung durch das Gericht. Die Frage ist, ob Verbrauchern zugemutet werden kann, eine Nachrüstung durchführen zu lassen, wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Auf Anraten des vzbv hatte der betroffene Verbraucher von seinem Händler eine Garantiezusage eingefordert für den Fall, dass die von Volkswagen angebotene Nachrüstung Folgeschäden an seinem Fahrzeug auslösen sollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte Volkswagen bereits gegenüber dem vzbv eine weit reichende "Garantie" übernommen. Das Autohaus wollte die geforderte Garantie jedoch nicht geben. Auch eine Ersatzlieferung wurde nicht angeboten. Somit war nach Auffassung des vzbv der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt.
vzbv strebt grundsätzliche Klärung an
In dem Rechtsstreit soll nunmehr geklärt werden, ob sich Verbraucher darauf berufen können, dass ihnen eine Nachbesserung nicht zuzumuten ist, wenn berechtigte Zweifel an der Behebung des Mangels bestehen und der Verkäufer nicht bereit ist, für etwaige Nachteile einzustehen. Dabei handelt es sich um eine bisher ungeklärte Rechtsfrage. "Ein positiver Ausgang wäre für das Gewährleistungsrecht insgesamt und für die Rechte der Verbraucher von erheblicher Bedeutung", so Müller.

Juristisches Nachspiel politischer Forderungen
Seit Bekanntwerden des VW-Skandals hat sich der vzbv dafür eingesetzt, eine für alle Verbraucher positive Lösung zu finden. Mangels geeigneter Klageinstrumente konzentrierten sich die Aktivitäten der Verbraucherschützer weitgehend auf die politische Arbeit.

In zahlreichen Gesprächen mit VW war es dem vzbv gelungen, eine weitreichende Garantie zu erhalten. Die nun eingereichte Klage verfolgt auch das Ziel, den "Wert" dieser Zusage, nämlich ob sich Verbraucher gegenüber ihrem Händler auf jene berufen können, gerichtlich überprüfen zu lassen.
(vzbv: ra)

eingetragen: 10.01.18
Home & Newsletterlauf: 05.02.18

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