KI als intransparente Black-Box


Grundbausteine einer ethischen KI im Geldwäsche-Transaktionsmonitoring
Praxisbeispiel zur Umsetzung einer pluralistischethischen Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Geldwäscheprävention




Dr. Robert Schmuck

Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) im Rahmen des Geldwäsche-Transaktionsmonitorings verspricht enorme Effektivitäts- und Effizienzgewinne im Vergleich zu herkömmlichen Methoden. Zur Erörterung einer ethisch angemessenen Nutzung von KI ist eine solche primär utilitaristische Betrachtungsweise allerdings nicht umfassend genug.

KI verspricht enorme Effektivitäts- und Effizienzgewinne für das Geldwäsche-Transaktionsmonitoring. Während bestehende, auf statischen Filtern und Regeln basierende Ansätze Fehlalarm-Quoten von mehr als 90 Prozent aufweisen und dabei im Umkehrschluss nur einstellige Trefferquoten zulassen, können KI-getriebene Ansätze eine Fehlalarm-Reduktion um bis zu 70 Prozent bewirken. Damit verbundene, zweistellige Trefferquoten sind im Rahmen der Nutzung KI-gestützter Verfahren keine Ausnahme.

Wie jedoch auch in anderen Einsatzgebieten der KI, so gehen im Rahmen der Nutzung für das Geldwäsche-Transaktionsmonitoring mit diesem (utilitaristischen) Nutzengewinn zumeist auch ethische – oft intuitiv weniger greifbare – Bedenken einher, die sich primär aus anderen ethischen Perspektiven ableiten lassen.

Dies sind vor allem Bedenken hinsichtlich der finanziellen Ausgrenzung von Minderheiten und der Missachtung des Datenschutzes. Diese Bedenken werden dabei umso stärker formuliert, je weniger die jeweilige KI in der Lage ist, ihre Resultate transparent und nachvollziehbar darzulegen und je weniger Einfluss Anwender, aber auch Betroffene auf die (Re-)Kalibrierung der jeweils genutzten Modelle haben.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2023; Seite 72 bis 77) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Gefahr: Haftung des Geschäftsführers

    Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.

  • HinSchG sieht ein Sanktionsregime vor

    Am 2.6.2023 war es so weit: Das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (HinSchG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

  • KI-Nutzung & Geldwäscheprävention

    Künstliche Intelligenz (KI) verspricht erhebliche Effizienz- und Effektivitätsvorteile im Kampf gegen Geldwäsche. Um diese Vorteile verantwortungsbewusst nutzen zu können, sind entsprechende organisatorische und instrumentelle Governance-Vorkehrungen zu treffen.

  • CISO-Berichtsstrukturen: Vor- und Nachteile

    Obwohl die Relevanz der Cybersicherheit stetig zunimmt, gibt es bislang wenig Literatur, die sich mit den Berichtsbeziehungen von CISOs im Rahmen guter Corporate Governance befasst.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    Die Endfassungen der ersten beiden Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) für die globale Nachhaltigkeitsberichterstattung (IFRS Sustainability Disclosure Standards, IFRS SDS) stehen kurz vor der Veröffentlichung. Damit wird ein neues Kapitel in der Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen, das in vielen Rechtsordnungen von hoher unmittelbarer Relevanz sein wird.

  • Neues Verständnis der Corporate Governance

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Besetzung des Aufsichtsrats

    Den gewachsenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit in öffentlichen Unternehmen kann nur durch spürbaren Kompetenzaufbau begegnet werden. Vermehrt wird daher eine Nominierung der Aufsichtsräte anhand von klar definierten Anforderungsprofilen gefordert. Allerdings kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied den gestiegenen Anforderungen allein nicht gerecht werden.

  • Auch KMU benötigen ein CMS

    Geschäftsführerende haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt. Es gibt zwar keine originäre gesetzliche Pflicht für Geschäftsführende, ein Compliance-Management-System (CMS) zu implementieren.

  • Überblick über die regulatorischen Bedingungen

    "Nachhaltigkeit ist ein inzwischen geradezu inflationär genutzter Begriff". Diese Aussage des Forschungszentrums Nachhaltigkeit der Universität Bremen stammt aus dem Jahr 2008. Sie hat auch 15 Jahre nach Veröffentlichung nichts an Aktualität verloren. Nachhaltigkeit ist ein "Container-Begriff", der sowohl politisch-normativ als auch wissenschaftlich-analytisch vielfältig genutzt wird.

  • Einsatz von Governance-Kodizes

    In einem Beitrag der Ausgabe 02/2023 wurde die Wirksamkeit von Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) in öffentlichen Unternehmen untersucht. Nicht nur in öffentlichen Unternehmen sind immer häufiger Governance Kodizes im Einsatz - auch in Nonprofit Organisationen (NPOs) sind erste Nutzungen zu beobachten. Die Wirksamkeit von Governance Kodizes in NPOs ist dabei allerdings empirisch noch sehr wenig untersucht.

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