
VSME ED & Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Konsultationsverfahren zum VSME ESRS der EFRAG: Eine Analyse der eingegangenen Stellungnahmen
Stakeholder fordern ins besondere für das Konzept der doppelten Wesentlichkeit und für einige Datenpunkte eine Konkretisierung des VSME ESRS
Prof. Dr. Lilia Pasch, Prof. Dr. Martin Stawinoga
Anfang des Jahres 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen Konsultationsentwurf eines Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU (VSME ESRS ED) veröffentlicht. Die interessierte Öffentlichkeit konnte bis Mitte Mai 2024 eine Stellungnahme einreichen. Diese Möglichkeit haben 51 Unternehmen und Interessenverbände aus Deutschland in Anspruch genommen. Der vorliegende Beitrag stellt diese Stellungnahmen vor und geht auf die dabei zum Ausdruck gebrachten zentralen Verbesserungsmöglichkeiten ein. In einem Folgebeitrag soll analysiert werden, ob und inwiefern diese Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der Finalisierung des VSME ESRS berücksichtigt worden sind.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt bei großen Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung eines Nachhaltigkeitsberichts ein. Kapitalmarktferne kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften und Kleinstunternehmen unterliegen dagegen nicht unmittelbar der Berichtspflicht. In diesem Zusammenhang wird allerdings prognostiziert, dass zahlreiche unter die CSRD-Berichtspflicht fallende Unternehmen nachhaltigkeitsrelevante Angaben zur Wertschöpfungskette – und damit auch von mittelständisch geprägten Unternehmen – einholen werden (Trickle-down-effect).
Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2025; Seite 80 bis 87) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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