Nutzung von Leitlinien eine Hilfestelllunng
Das Lieferkettengesetz: Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die Unternehmenspraxis
Das LkSG soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt
Veronika Helmut, Alexander Nolte, Prof. Dr. Christiane Pott, Prof. Dr. Lena Rudkowski
Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen haben nur noch eine kurze Vorbereitungszeit zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Der folgende Beitrag skizziert notwendige Umsetzungsschritte, aktuelle Umsetzungspraktiken und entwickelt Handlungsempfehlungen, die eine Umsetzung des Lieferkettengesetzes in die Unternehmenspraxis vereinfachen.
Am 11.6.2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch den Bundestag beschlossen und anschließend durch den Bundesrat gebilligt. Das LkSG soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Betroffen sind gem. § 1 Abs. 1 LkSG ab 1.1.2023 zunächst alle Unternehmen mit mehr als 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 LkSG sinkt dieser Schwellenwert ab dem 1.1.2024 auf 1.000 im Inland Beschäftigte. Ab Anfang 2023 sind damit zunächst rund 700 Unternehmen vom LkSG betroffen, ab Anfang 2024 dann rund 2.900. Den betroffenen Unternehmen bleibt nunmehr nur eine kurze Vorbereitungsfrist zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche neuen Pflichten auf die betroffenen Unternehmen zukommen, und entwickelt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Pflichten in die Unternehmenspraxis.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 5, 2022; Seite 202 bis 208) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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