Quo vadis Corporate Governance-Reporting?
Insgesamt ist weiterhin eine Konsolidierung des CGR zu begrüßen
Zu Reporting-Elementen, Auswirkungen aktueller Reformen und Fortentwicklungstendenzen
Von Willi Ceschinski
Der Beitrag erfasst den Stand der Publizitätselemente des Corporate Governance Reporting, beleuchtet die bisherige Berichtspraxis im DAX und zeigt künftige Neuerungen als Auswirkungen der aktuellen Reformen durch Gesetzesänderungen auf. Darüber hinaus werden Fortentwicklungstendenzen als Ausfluss der vorherrschenden Diskussion zu künftigen Reformbestrebungen zur Unternehmenspublizität hinsichtlich der Gestaltung und Handhabung der Corporate Governance diskutiert.
Der Umfang der Berichtspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland hat in den vergangenen zwei Dekaden stetig zugenommen. Weitere Berichtspflichten bringen die Neuerungen des Gesetzes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), welches am 1.1.2020 in Kraft trat. Vor dem Hintergrund steigender Informationsbedürfnisse des Kapitalmarkts gewinnt dabei das Corporate Governance Reporting (CGR) für Stakeholder zusehends an Bedeutung. Der Begriff des CGR wird dennoch sowohl von Regelgebern als auch der Unternehmenspraxis uneinheitlich verwendet.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2020; Seite 85 bis 92) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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