Berichterstattung klimabedingter Risiken


Offenlegung von klimabezogenen Informationen und Implikationen für die Corporate Governance – Teil B
Empfohlene klimabezogene Einzelangaben und deren Bedeutung für die Steuerung



WP Nicolette Behncke, Prof. Dr. Inge Wulf

Unternehmen sind bislang in Bezug auf klimabezogene Angaben und die Berichterstattung über finanzielle Auswirkungen des Klimas eher zurückhaltend und können dieses Thema möglicherweise aufgrund fehlender Einbindung in die Governance-Prozesse und in die internen Berichtsprozesse nicht adressieren. Mit dem Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung soll der mangelnden Transparenz über klimabezogene Angaben auf freiwilliger Basis entgegengewirkt werden. Teil A hat die Inhalte des Nachtrags zur klimabezogenen Berichterstattung im Überblick aufgezeigt, die beiden im Nachtrag behandelten grundlegenden Ausführungen zum Wesentlichkeitsverständnis und zur Reichweite der nichtfinanziellen Risikoberichterstattung beleuchtet sowie bestehende Unterschiede zu den Anforderungen des CSR-RUG hervorgehoben. Nachfolgend werden die empfohlenen klimabezogenen Einzelangaben mit weiteren Hinweisen dargestellt sowie die Bedeutung der Unternehmensführung und -überwachung im Rahmen der klimarelevanten Angaben herausgestellt.

Kapitel 3 des Nachtrags enthält eine Reihe von Empfehlungen sowie weitergehende Hinweise für klimabezogene Angaben. Die Empfehlungen zu den klimabezogenen Angaben basieren insbesondere auf den elf spezifischen Angaben der TCFD-Empfehlungen. Wenngleich der Einfluss der
TCFD-Empfehlungen deutlich erkennbar ist, richten sich die empfohlenen klimabezogenen Angaben in Kapitel 3 nicht nach der Struktur der TCFD-Empfehlungen, sondern orientieren sich an den Einzelangaben der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. Art. 19a Abs. 1 der EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU i.d.F. der CSR-Richtlinie), die den Vorgaben in §§289c bzw. 315c HGB entsprechen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 6, 2019; Seite 272 bis 276) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

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    In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt.

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    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

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    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

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