WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


WPDU sind verpflichtet, nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter in der Anlageberatung einzusetzen
Die IR sollte das bestehende Meldeverfahren überprüfen und bewerten, ob die Compliance-Funktion ausreichend in den Kontrollprozess eingebunden ist

DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"

(16.03.15) - Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – abgeschlossen. Als weitere neue Regel im Rahmen der Anlageberatung wurde vor zwei Jahren die Anzeigepflicht von Mitarbeitern und damit ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes Mitarbeiter- und Beschwerderegister eingeführt. Die Autoren zeigen die wichtigsten Bestandteile der Mitarbeiteranzeigenverordnung detailliert auf und leiten aus den bestehenden Regularien Prüfungsansätze für die Interne Revision ab, die mittels einer Checkliste ergänzt werden.

Aus der Finanzmarktkrise wurde von regulatorischer Seite die Erkenntnis abgeleitet, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung verbessert werden muss. Die Vielzahl der erhobenen Falschberatungsvorwürfe gab Anlass zur Sorge, dass die Anlageberatung im Wertpapiergeschäft zu stark von Absatzinteressen der Finanzinstitute beeinflusst wird. Zudem ist in der Öffentlichkeit darüber diskutiert worden, ob beim Vertrieb von Wertpapieren im Wege der Anlageberatung das Gebot der anlegergerechten Beratung noch ausreichend zur Geltung kommt. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob sich die unterschiedliche Qualifikation der in der Anlageberatung eingesetzten Mitarbeiter nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 12 bis 15) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • ESG im Vertrieb: Ein Prüfungsleitfaden

    Zunehmend wird von den Unternehmen erwartet, dass sie Themen aus Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) in ihre formalen Geschäftsprozesse einbeziehen. Hierbei ist nach der Produktion der Vertrieb einer der emissionsträchtigsten Unternehmensbereiche. Aus diesem Grund sind auch bei einer Prüfung des Vertriebs ESG-Aspekte nicht zu vernachlässigen. Wurden bisher ESG-Aspekte im Vertrieb nicht betrachtet, kann die Interne Revision unterstützen, Risiken und Chancen aufzudecken. Mit diesem Prüfungsleitfaden teilt der DIIR-Arbeitskreis "Revision des Vertriebs" seinen Erfahrungsschatz aus dem Bereich ESG im Vertrieb.

  • KRITIS und die Interne Revision

    Seit Einführung des IT-Sicherheitsgesetzes 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen gesetzlich angehalten, die für die kritische Dienstleistung erforderlichen IT-Systeme und IT-Netzwerke gegen Cyberangriffe und IT-Störungen systematisch nach Stand der Technik zu schützen und IT-Sicherheitsvorfälle an die Behörden zu melden. Hiermit einher geht gemäß § 8a BSI-Gesetz (BSIG) auch die Pflicht, die Einhaltung der Vorgaben alle zwei Jahre unabhängig überprüfen zu lassen. Mit drei Praxisbeispielen zur Begleitung dieser Prüfung durch die Interne Revision beschäftigt sich dieser Artikel.

  • Rahmenwerk des IIA

    Im IPPF-Evolution-Projekt des Institute of Internal Auditors (IIA) wurden während der Jahre 2021 bis 2023 die neuen Global Internal Audit Standards entwickelt. Im Zuge des Projekts hat sich das IIA auch einen Rahmen gegeben, der sicherstellt, dass die Standards unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses entwickelt werden. Es ist wichtig, dass die Standards nicht nur die Erwartungen des Berufsstandes der Internen Revision selbst wiedergeben, sondern dass sie auch mit den Erwartungen anderer und verwandter Professionen, von Aufsichtsbehörden, Regierungsorganisationen, multinationalen Organisationen und der Öffentlichkeit insgesamt übereinstimmen.

  • Keine Verpflichtungen für Angreifende

    Die Kenntnis rund um das Thema Social Engineering erfordert in einem nächsten Schritt ein Wissen bezüglich der konkreten Bedrohungstaktiken und -techniken. Eine ausführliche Darstellung bietet das MITRE- Att@ck-Modell, wobei aus der Gesamtsystematik nur die Angriffsvektoren verwendet werden, die zum Social Engineering passen. Insbesondere sind hier die ersten vier Phasen angesprochen.

  • DORA-Basispapier

    In den ersten drei Teilen dieses Beitrags haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung, die speziellen technischen Standards sowie Details zu den Inhalten des Kapitels II (IKT-Risikomanagement), des Kapitels III (Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle) und des Kapitels IV (Testen der digitalen operationalen Resilienz) vorgestellt. In diesem Artikel wird nun das letzte Kapitel (Management des IKT-Drittparteienrisikos) näher beleuchtet.

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