WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


WPDU sind verpflichtet, nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter in der Anlageberatung einzusetzen
Die IR sollte das bestehende Meldeverfahren überprüfen und bewerten, ob die Compliance-Funktion ausreichend in den Kontrollprozess eingebunden ist

DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"

(16.03.15) - Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – abgeschlossen. Als weitere neue Regel im Rahmen der Anlageberatung wurde vor zwei Jahren die Anzeigepflicht von Mitarbeitern und damit ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes Mitarbeiter- und Beschwerderegister eingeführt. Die Autoren zeigen die wichtigsten Bestandteile der Mitarbeiteranzeigenverordnung detailliert auf und leiten aus den bestehenden Regularien Prüfungsansätze für die Interne Revision ab, die mittels einer Checkliste ergänzt werden.

Aus der Finanzmarktkrise wurde von regulatorischer Seite die Erkenntnis abgeleitet, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung verbessert werden muss. Die Vielzahl der erhobenen Falschberatungsvorwürfe gab Anlass zur Sorge, dass die Anlageberatung im Wertpapiergeschäft zu stark von Absatzinteressen der Finanzinstitute beeinflusst wird. Zudem ist in der Öffentlichkeit darüber diskutiert worden, ob beim Vertrieb von Wertpapieren im Wege der Anlageberatung das Gebot der anlegergerechten Beratung noch ausreichend zur Geltung kommt. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob sich die unterschiedliche Qualifikation der in der Anlageberatung eingesetzten Mitarbeiter nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 12 bis 15) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • DORA: Risikobewusstsein schärfen

    Aufgrund der Wesentlichkeit gehört das IT-Risiko, welches zu den operationellen Risiken gezählt wird, aktuell zu den bedeutsamsten bankaufsichtlichen Risiken. Allein in 2023 ist der deutschen Wirtschaft 206 Milliarden Euro Schaden durch Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten sowie digitale und analoge Industriespionage/Sabotage entstanden. Dies sind die bekannten und gemeldeten Fälle, Experten rechnen inoffiziell mit wesentlich höheren Schäden, da nicht alle Schäden gemeldet werden.

  • Interne Revision einer ESG-Strategie

    Nobelpreisträger Milton Friedman stellte fest, dass die Hauptverantwortung eines Unternehmens darin besteht, Profi t zu generieren. Mit dem Aufkommen des Klimawandels, gesellschaftlichen Störungen und den potenziellen Gefahren bestimmter Produkte hat sich die Rolle der Unternehmen jedoch von rein profitorientierten Entitäten zu sozialen Akteuren entwickelt.

  • Buchbesprechung: IT-Governance

    In den letzten Jahren hat sich der Einsatz von IT verstärkt, und es gibt wohl kaum noch Prozesse in Unternehmen, die sich keiner IT bedienen. Mit der zunehmenden Verbreitung von ChatGPT und künstlicher Intelligenz nimmt der Ausbreitungsgrad eher noch zu. Auch Industrie 4.0 ist in aller Munde, und diese zunehmende Digitalisierung führt zu neuen Anforderungen in Bezug auf das Management der IT.

  • Grundlagen zur Ausbildung in der Internen Revision

    Das Bildungswesen gilt als wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Humankapital und die Ausbildung von Fachkräften. Durch Bildungssysteme werden grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten zum kritischen Denken und technische Fertigkeiten vermittelt, die für die Arbeit in der modernen Berufswelt unerlässlich sind. Investitionen in Bildung, sei es durch akademische Einrichtungen oder Berufsausbildungsprogramme, vermitteln das notwendige Fachwissen, um komplexe Herausforderungen zu bewältigen.

  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen. Darüber hinaus können ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell oder sehr gute Zukunftsaussichten des Unternehmens den Kaufpreis in die Höhe treiben.

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