WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung


WPDU sind verpflichtet, nur ausreichend qualifizierte Mitarbeiter in der Anlageberatung einzusetzen
Die IR sollte das bestehende Meldeverfahren überprüfen und bewerten, ob die Compliance-Funktion ausreichend in den Kontrollprozess eingebunden ist

DIIR – Arbeitskreis "Revision des Wertpapiergeschäftes"

(16.03.15) - Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe "Aufgaben und Ausgestaltung der Compliance-Funktion" – begonnen in der ZIR 3/13 mit diversen Artikeln in den nachfolgenden Ausgaben – abgeschlossen. Als weitere neue Regel im Rahmen der Anlageberatung wurde vor zwei Jahren die Anzeigepflicht von Mitarbeitern und damit ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes Mitarbeiter- und Beschwerderegister eingeführt. Die Autoren zeigen die wichtigsten Bestandteile der Mitarbeiteranzeigenverordnung detailliert auf und leiten aus den bestehenden Regularien Prüfungsansätze für die Interne Revision ab, die mittels einer Checkliste ergänzt werden.

Aus der Finanzmarktkrise wurde von regulatorischer Seite die Erkenntnis abgeleitet, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung verbessert werden muss. Die Vielzahl der erhobenen Falschberatungsvorwürfe gab Anlass zur Sorge, dass die Anlageberatung im Wertpapiergeschäft zu stark von Absatzinteressen der Finanzinstitute beeinflusst wird. Zudem ist in der Öffentlichkeit darüber diskutiert worden, ob beim Vertrieb von Wertpapieren im Wege der Anlageberatung das Gebot der anlegergerechten Beratung noch ausreichend zur Geltung kommt. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob sich die unterschiedliche Qualifikation der in der Anlageberatung eingesetzten Mitarbeiter nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 1, 2015, Seite 12 bis 15) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Risikoorientierte Prüfungsplanung

    Unternehmen sehen sich zunehmend mit volatilen, unsicheren und komplexen Veränderungen durch Globalisierung und Klimawandel und mit geopolitischen Risiken konfrontiert. Gleichzeitig müssen sie steigendem Kostendruck und der digitalen Transformation von Produkten, Services und Geschäftsprozessen begegnen und die wachsenden Anforderungen der Regulatorik erfüllen.

  • Technologie kann Skepsis nicht ersetzen

    Ausgehend von verschiedenen Wirtschaftsskandalen hat die Diskussion über die Prüfungsqualität wegen eines vermeintlichen Mangels an professioneller Skepsis in der Prüfung bei politischen Entscheidungsträgern, Regulierungsbehörden und der Öffentlichkeit in den letzten Jahren stark zugenommen.

  • Prüfung der Risikoanalyse von Rechenzentren

    Die Prüfung der Risikoanalysen von Rechenzentren sollte die Anforderungen, denen sich ein Rechenzentrum stellt, als Kontext berück sichtigen. Die Eignung der Risikoanalyse kann die Interne Revision an der Vorgehensweise, aber auch an der Wertung der Risikofaktoren im Sinne der Vollständigkeit messen. Abschließend stellt sich für den Prüfer die Frage, ob die Risikoanalyse die Voraussetzung zur Steuerung der risikominimierenden Ressourcen schafft.

  • KI-Techniken und Digital Audit

    Prüferische Datenanalysen haben sich mit Blick auf die verwendeten Werkzeuge, die dort enthaltenen Funktionen und die inhaltlichen Fragestellungen in den letzten Jahrzehnten lediglich marginal gewandelt. Die Resultate der hierzu eingesetzten Techniken sind überschaubar. Während zahlreiche prüfende Institutionen noch erste Stufen auf dem Weg zur digitalen Urteilsbildung erklimmen, präsentieren sich am Horizont bereits neue Programme, welche prüferische Beurteilungen ohne humane Begleitung vornehmen.

  • Corona-Pandemie und Revisionsumfeld

    Mehr als drei Jahre hat die Corona-Pandemie die Weltwirtschaft in Atem gehalten. Obwohl bei uns die Pandemie mittlerweile für beendet erklärt wurde, sind die Folgen dieses Megabeispiels für disruptive Entwicklungen nach wie vor überall spürbar, auch im Hinblick auf die Arbeit der Internen Revision. Insbesondere die räumliche und personelle Entfernung vom operativen Geschehen durch Lockdown und Homeoffice werfen die Frage auf, ob diese gravierenden Veränderungen des Revisionsumfelds eventuell auch das Prüfungsrisiko verändert haben

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