Krisenmanagement als Wettbewerbsvorteil


Krisenmanagement bei Wirtschaftskriminalität - Compliance-Anforderung für (mittelständische) Unternehmen
Die Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen in Unternehmen kann ein Anstoß für ein gutes Krisenmanagement sein


Von Prof. Dr. Bodo Kirf, Christian Parsow und Mirco Vedder

(21.11.12) - Viele Unternehmen erkennen erst dann die Gefahr durch wirtschaftskriminelle Handlungen, wenn sie selber von Wirtschaftsstraftaten betroffen sind. Gerade in solchen Situationen muss das Unternehmen dann nicht nur schnell, sondern auch angemessen reagieren, um einen finanziellen Schaden sowie eine Beschädigung der Unternehmensreputation zu vermeiden. Daher ist eine geplante und mit allen Entscheidungsträgern des Unternehmens abgestimmte Erstreaktion erforderlich.

Der vorliegende Artikel stellt die Krise als Chance für das Unternehmen dar und erläutert die Notwendigkeit der Einführung eines Krisenmanagements im Zusammenhang mit der bereits intensiv diskutierten Compliance-Management-Thematik. Darüber hinaus beschreibt er die für ein Krisenmanagement wesentlichen Bestandteile und setzt Schwerpunkte bei der Krisenkommunikation, die entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahmen ist. Erst bei Kombination von angemessener Erstreaktion, professioneller Aufklärung sowie Krisenkommunikation ist ein Unternehmen entsprechend vorbereitet, um jeder Krise positiv entgegen zu sehen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2012, Seite 224 bis 230) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

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    Dieser zweite Teil des Leitfadens zur Prüfung der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschäftigt sich mit der Einrichtung des Risikomanagementsystems, den Risikoanalysen, dem Beschwerdeverfahren, den Präventions- und Abhilfemaßnahmen, der Dokumentation und der Berichtspflicht. Die Veröffentlichung des ersten Teils erfolgte in der vorherigen Ausgabe 5/2024 der ZIR.

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