Krisenmanagement als Wettbewerbsvorteil


Krisenmanagement bei Wirtschaftskriminalität - Compliance-Anforderung für (mittelständische) Unternehmen
Die Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen in Unternehmen kann ein Anstoß für ein gutes Krisenmanagement sein


Von Prof. Dr. Bodo Kirf, Christian Parsow und Mirco Vedder

(21.11.12) - Viele Unternehmen erkennen erst dann die Gefahr durch wirtschaftskriminelle Handlungen, wenn sie selber von Wirtschaftsstraftaten betroffen sind. Gerade in solchen Situationen muss das Unternehmen dann nicht nur schnell, sondern auch angemessen reagieren, um einen finanziellen Schaden sowie eine Beschädigung der Unternehmensreputation zu vermeiden. Daher ist eine geplante und mit allen Entscheidungsträgern des Unternehmens abgestimmte Erstreaktion erforderlich.

Der vorliegende Artikel stellt die Krise als Chance für das Unternehmen dar und erläutert die Notwendigkeit der Einführung eines Krisenmanagements im Zusammenhang mit der bereits intensiv diskutierten Compliance-Management-Thematik. Darüber hinaus beschreibt er die für ein Krisenmanagement wesentlichen Bestandteile und setzt Schwerpunkte bei der Krisenkommunikation, die entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahmen ist. Erst bei Kombination von angemessener Erstreaktion, professioneller Aufklärung sowie Krisenkommunikation ist ein Unternehmen entsprechend vorbereitet, um jeder Krise positiv entgegen zu sehen.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2012, Seite 224 bis 230) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZIR lesen.

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Im Überblick

Zeitschrift Interne Revision (ZIR)

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus

    In diesem Beitrag geht es um den Prüfungsleitfaden, der entwickelt wurde, um unter Berücksichtigung der themenspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der übergreifenden (Cross Cutting) Standards Revisionsabteilungen als Vorlage für ESG-Prüfungen beziehungsweise CSRD-Prüfungen zu dienen. Der Leitfaden wurde auf https://www.diir.de/fachwissen/fachbeitraege/ veröffentlicht und steht allen Interessierten zur Nutzung zur Verfügung. Besonderer Dank gilt der Projektgruppenleiterin Miriam Benecke, die mit der organisatorischen Unterstützung von Athanasios Dakas und 25 aktiven Mitgliedern in regelmäßigen Treffen gemeinsam den ESG-Prüfungsleitfaden entwickelt hat.

  • Idealer Zeitpunkt für eine Prüfung

    Eine nachhaltige Transformation der Gesellschaft bezüglich Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft, Menschenrechten und anderen ESG-Themen ist eines der zentralen Themen unserer Zeit und für die Unternehmenswelt mit etlichen Risiken und Chancen verknüpft. Sie sollte somit auch im Betrachtungsumfeld der Internen Revision von Unternehmen liegen. Der Beitrag liefert eine Aufstellung von Kategorien, Aspekten und Fragestellungen, die für eine Bewertung von Risiken und einer darauf aufbauenden Priorisierung von Prüfungen im Themengebiet ESG relevant sind.

  • Notwendigkeit einer integrativen Cybersicherheit

    Die Tatsache, dass digitalwirtschaftliche Geschäftsmodelle zunehmend mit Cyberangriffen zu rechnen haben, verlangt nach einer resilienten Abwehr in Form eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Da der Beginn der Angriffsvektoren häufig mit dem Social Engineering verknüpft ist, empfiehlt sich eine Härtung/Festigung der organisatorischen Außenschichten, bevor ein Eindringen in die IT-Infrastruktur gelingt.

  • Vermeidung von Abnahmeverpflichtungen

    In diesem Beitrag werden die für die Ermittlung der Planbedarfe für Produktionsmaterial erforderlichen Teilprozesse und Aktivitäten und deren Bedeutung für den Einkauf erläutert. Hierbei werden mögliche Schwachstellen und wesentliche Risiken herausgearbeitet und Prüfungsfragen sowie -ansätze zu deren Vermeidung beziehungsweise Reduzierung dargestellt.

  • Inhalt der weiteren DORA-Checklisten

    In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.

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