Krisenmanagement als Wettbewerbsvorteil
Krisenmanagement bei Wirtschaftskriminalität - Compliance-Anforderung für (mittelständische) Unternehmen
Die Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen in Unternehmen kann ein Anstoß für ein gutes Krisenmanagement sein
Von Prof. Dr. Bodo Kirf, Christian Parsow und Mirco Vedder
(21.11.12) - Viele Unternehmen erkennen erst dann die Gefahr durch wirtschaftskriminelle Handlungen, wenn sie selber von Wirtschaftsstraftaten betroffen sind. Gerade in solchen Situationen muss das Unternehmen dann nicht nur schnell, sondern auch angemessen reagieren, um einen finanziellen Schaden sowie eine Beschädigung der Unternehmensreputation zu vermeiden. Daher ist eine geplante und mit allen Entscheidungsträgern des Unternehmens abgestimmte Erstreaktion erforderlich.
Der vorliegende Artikel stellt die Krise als Chance für das Unternehmen dar und erläutert die Notwendigkeit der Einführung eines Krisenmanagements im Zusammenhang mit der bereits intensiv diskutierten Compliance-Management-Thematik. Darüber hinaus beschreibt er die für ein Krisenmanagement wesentlichen Bestandteile und setzt Schwerpunkte bei der Krisenkommunikation, die entscheidend für den Erfolg dieser Maßnahmen ist. Erst bei Kombination von angemessener Erstreaktion, professioneller Aufklärung sowie Krisenkommunikation ist ein Unternehmen entsprechend vorbereitet, um jeder Krise positiv entgegen zu sehen.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Interne Revision (ZIR) (Ausgabe 5, 2012, Seite 224 bis 230) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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Im Überblick
Zeitschrift Interne Revision (ZIR)
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Inhalt der weiteren DORA-Checklisten
In den ersten zwei Teilen des Beitrags (ZIR 6/24 und ZIR 1/25) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben sowie nähere Inhalte des Kapitels II (IKT-Risikomanagement) und die Inhalte von Artikel 6 bis 12 erläutert. Diese Prüfungscheckliste befindet sich auf dem Stand der DORA-Basisverordnung. Daneben müssen auch die mittlerweile veröffentlichten technischen Standards (RTS) ergänzend berücksichtigt werden.
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Risikobewertung & Rolle der Revision bei KI
In der Unternehmenswelt gewinnt künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Sie stellt Organisationen vor neue Chancen und Herausforderungen. Der Einsatz von KI bietet vielfältige Möglichkeiten, von der Automatisierung über prädiktive Analysen bis hin zur Optimierung interner Prozesse. Doch gleichzeitig sind klare Governance-Strukturen und ein durchdachtes Risikomanagement unerlässlich, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und ethische Fragestellungen zu adressieren.
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ESG-Leitbild der Internen Revision
Mit der fortschreitenden Entwicklung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance), einschließlich der Verabschiedung nationaler Gesetze und Vorschriften sowie internationaler Richtlinien und Standards, kann sich heute kein Unternehmen mehr den ESG-Themen entziehen. Auch die Interne Revision muss ihre Beratungs- und Prüfungsleistungen auf die mit den Unternehmensoperationen verbundenen ESG-Themen erweitern, um die Erreichung der Unternehmensziele zu fördern und einen Beitrag im öffentlichen Interesse zu leisten.
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Nachhaltigkeitsexpertise als Kernkompetenz
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verbreitert sich das Tätigkeitsprofi l der Internen Revision, des Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers. Dies zieht unweigerlich kontroverse Diskussionen zum Besetzungsprofi l und zur künftigen Kooperation zwischen den drei Instanzen nach sich. Der vorliegende Beitrag zielt auf eine normative Analyse und Darstellung empirischer Befunde zum Einfluss von CSRD und CSDDD auf das Tätigkeits- und Besetzungsprofi l von Aufsichtsrat, Interner Revision und Abschlussprüfer ab.
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DORA-Basispapier
Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 6/2024) haben wir einen generellen Überblick über die DORA-Basisverordnung und die speziellen technischen Standards gegeben und die Vorgehensweise der risikoorientierten Prüfungsplanung, die DORA erstmals ab 2025 bei den in Art. 2 der DORA-Basisverordnung aufgeführten Unternehmen anwendet, dargestellt. Es soll sich nach Angaben der BaFin um schätzungsweise 3.600 Unternehmen handeln, die im Anwendungsbereich liegen, und damit von der DORA-Umsetzung in Deutschland betroffen sind.