Befürchtung: Verhinderter Infrastrukturwettbewerb
Bundesnetzagentur untersagt vorläufig Entgeltmodell für VDSL-Bitstromanschlüsse
Das neue Preismodell lässt sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch nicht aufgrund besonderer Investitions- oder Auslastungsrisiken rechtfertigen
(16.04.12) - Mit einer veröffentlichten Entscheidung hat die Bundesnetzagentur der Telekom Deutschland GmbH vorläufig untersagt, VDSL-Bitstromanschlüsse nach einem neuen Entgeltmodell zu vermarkten. Das Unternehmen hatte der Bundesnetzagentur Mitte Januar 2012 angezeigt, zusätzlich zum bereits geltenden Preismodell für VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse ein weiteres als sog. VDSL-Kontingentmodell bezeichnetes Entgeltmodell einführen zu wollen. In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die zuständige Beschlusskammer zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass das Modell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung besteht.
Das VDSL-Kontingentmodell zeichnet sich dadurch aus, dass Nachfrager nach VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen bei der Telekom Deutschland GmbH ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine im Voraus zu entrichtende sog. Upfront-Zahlung leisten. Mit der Buchung erwerben die Nachfrager dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können. Aufgrund der Gesamtmechanik – die Upfront-Zahlung ist kostenrechnerisch auf die tatsächlich angemieteten Anschlüsse zu verteilen – sinkt der tatsächliche Stückpreis pro Anschluss, je besser das vereinbarte Kontingent ausgeschöpft wird.
Der Mechanismus bewirkt einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur und macht im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv. Der Infrastrukturwettbewerb ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltigen und selbsttragenden Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten in Bezug auf Preisbildung sowie Qualität, Service und Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen.
Das neue Preismodell lässt sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch nicht aufgrund besonderer Investitions- oder Auslastungsrisiken rechtfertigen. Denn es handelt sich nicht um ein Modell für die Vermarktung von Breitbandanschlüssen auf der Basis neu errichteter hochleistungsfähiger Breitbandnetze, sondern für den Vertrieb von Anschlüssen eines bestehenden Netzes, dessen Investitionen bereits seit 2006 beginnend getätigt und mittlerweile weitgehend abgeschlossen worden sind.
Die Bundesnetzagentur hat in der Entscheidung daher noch einmal ausdrücklich hervorgehoben, dass sie Kooperations- und Risikoteilungsmodellen für den Aufbau bzw. die Vermarktung von neuen Breitbandnetzen der nächsten Generation, beispielsweise Glasfaser bis zum Kunden, aufgeschlossen gegenübersteht. Für deren regulatorische Bewertung gibt die Entscheidung daher kein Präjudiz. Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es die wettbewerbliche Bewertung des VDSL-Kontingentmodells durch die Bundesnetzagentur teilt.
Die Entscheidung wird voraussichtlich am 18. April 2012 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann bis zum 2. Mai 2012 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Anschließend wird die Entscheidung der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden. (Bundesnetzagentur: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>