Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

De-Mails durchgängig verschlüsseln


Andrea Voßhoff zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail
Die Bundesregierung hatte früher betont, dass De-Mail auch ohne eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher sei

(01.04.15) - Am 9. März 2015 haben Bundesinnenminister de Maizière und die Anbieter von De-Mail-Diensten angekündigt, in Kürze solle eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail einfacher möglich sein. Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: "Diese Ankündigung begrüße ich. Ich fordere für die Nutzung von De-Mail schon seit langem, dass eine solche Verschlüsselung möglich sein muss und die Nutzer damit nicht allein gelassen werden dürfen. De-Mail ist mit dem Anspruch angetreten, die Sicherheit der elektronischen Kommunikation im Vergleich zur E-Mail deutlich zu erhöhen. Diesen Anspruch hat das Produkt in vielen Punkten erfüllt, aber eben nicht bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Lesen Sie zum Thema "Verschlüsselung" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Wenn dies jetzt für jedermann auch ohne Spezialistenwissen leicht möglich wird, fördert das hoffentlich die weite Verbreitung von De-Mail. Produkte können heutzutage nur dann erfolgreich sein, wenn sie hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen."

Das De-Mail-Gesetz ist seit Mai 2011 in Kraft. Die ersten Anbieter sind seit Anfang 2012 auf dem Markt. Schon während der Beratungen des De-Mail-Gesetzes, aber auch bei seiner Änderung durch das E-Government-Gesetz im Jahr 2013, war kritisiert worden eine durchgängige Verschlüsselung sei bei De-Mail nicht vorgesehen.

Die Bundesregierung hatte dagegen immer betont, dass De-Mail auch ohne eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher sei. Abgesehen davon könne der Nutzer durch die Installation eigener entsprechender Software auch selbst für eine solche Verschlüsselung sorgen. Nun erklärten die Anbieter von De-Mail, es stehe zeitnah eine Plug-in für den Browser zur Verfügung, mit der insbesondere Privatkunden auf einfache Art und Weise ihre De-Mails durchgängig verschlüsseln können. Der Schlüssel verbleibt dabei im alleinigen Herrschaftsbereich des Nutzers, der Anbieter hat darauf keinen Zugriff. (BfDI: sj)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen