De-Mails durchgängig verschlüsseln
Andrea Voßhoff zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail
Die Bundesregierung hatte früher betont, dass De-Mail auch ohne eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher sei
(01.04.15) - Am 9. März 2015 haben Bundesinnenminister de Maizière und die Anbieter von De-Mail-Diensten angekündigt, in Kürze solle eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail einfacher möglich sein. Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: "Diese Ankündigung begrüße ich. Ich fordere für die Nutzung von De-Mail schon seit langem, dass eine solche Verschlüsselung möglich sein muss und die Nutzer damit nicht allein gelassen werden dürfen. De-Mail ist mit dem Anspruch angetreten, die Sicherheit der elektronischen Kommunikation im Vergleich zur E-Mail deutlich zu erhöhen. Diesen Anspruch hat das Produkt in vielen Punkten erfüllt, aber eben nicht bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
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Wenn dies jetzt für jedermann auch ohne Spezialistenwissen leicht möglich wird, fördert das hoffentlich die weite Verbreitung von De-Mail. Produkte können heutzutage nur dann erfolgreich sein, wenn sie hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen."
Das De-Mail-Gesetz ist seit Mai 2011 in Kraft. Die ersten Anbieter sind seit Anfang 2012 auf dem Markt. Schon während der Beratungen des De-Mail-Gesetzes, aber auch bei seiner Änderung durch das E-Government-Gesetz im Jahr 2013, war kritisiert worden eine durchgängige Verschlüsselung sei bei De-Mail nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung hatte dagegen immer betont, dass De-Mail auch ohne eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher sei. Abgesehen davon könne der Nutzer durch die Installation eigener entsprechender Software auch selbst für eine solche Verschlüsselung sorgen. Nun erklärten die Anbieter von De-Mail, es stehe zeitnah eine Plug-in für den Browser zur Verfügung, mit der insbesondere Privatkunden auf einfache Art und Weise ihre De-Mails durchgängig verschlüsseln können. Der Schlüssel verbleibt dabei im alleinigen Herrschaftsbereich des Nutzers, der Anbieter hat darauf keinen Zugriff. (BfDI: sj)
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