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Datenschutz in Sozialen Netzwerken


Google, Microsoft und Co. bringen immer wieder neue Herausforderungen für den Datenschutz
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Unsere Datenschutzbeauftragten betreten hier nicht selten auch rechtliches Neuland"


(12.10.11) - Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern befassten sich auf der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in München anlässlich der aktuellen Diskussionen um Facebook mit dem Datenschutz in Sozialen Netzwerken. Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Internets und den Umstand, dass den Nutzern die Grundlagen, Funktionsbedingungen und wirtschaftlichen Spielregeln des Internet nicht oder nur unzureichend bekannt sind, wurde auch über die Bedeutung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe beraten.

Diskutiert wurden ferner die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgesehenen Identifizierungspflichten, der neue Internet-Adressierungsstandard IPv6 sowie die Auslagerung von IT-Systemen an Internetdienstleister ("Cloud Computing").

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Hierzu hat die Konferenz eine Orientierungshilfe herausgegeben, die in Kürze veröffentlicht wird. Die Konferenz zog außerdem ein Resümee zu den Anti-Terror-Maßnahmen seit dem 11. September 2001 und forderte vor der beabsichtigten Verlängerung der Antiterrorgesetze eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der getroffenen Regelungen. Weitere Themen waren unter anderem die politische Diskussion um die Wiedereinführung der Zwangsvorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, die Reformbemühungen um den Beschäftigtendatenschutz und die Pläne der Bundesregierung zur Einrichtung einer Bundesstiftung Datenschutz.

Folgende Entschließungen wurden von der Konferenz verabschiedet:

>> Datenschutz bei sozialen Netzwerken jetzt verwirklichen!
>> Datenschutz als Bildungsaufgabe
>> Anonymes elektronisches Bezahlen muss möglich bleiben!
>> Antiterrorgesetze zehn Jahre nach 9/11 – Überwachung ohne Überblick
>> Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud Computing
>> Einführung von IPv6 steht bevor: Datenschutz ins Netz einbauen!
>> Vorbeugender Grundrechtsschutz ist Aufgabe der Datenschutzbeauftragten!

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte anlässlich der Herbstkonferenz: "Der Schutz der Daten und des Persönlichkeitsrechts unserer Bürgerinnen und Bürger ist heute eine Kernaufgabe des Staates. Genau wie mit Polizei und Katastrophenschutz im ''echten'' Leben, müssen wir auch auf unseren virtuellen Datenautobahnen für Sicherheit sorgen. Sicherheit ist auch hier Grundvoraussetzung für Freiheit." Die zahlreichen Datenschutzdebatten der vergangenen Monate würden zeigen, dass die technologische Entwicklung immer wieder neue Herausforderungen für den Datenschutz mit sich bringe. Facebook, Google, Microsoft und Co. würden immer wieder mit neuen Anwendungen überraschen, wobei nicht selten die notwendige Sensibilität für den Datenschutz fehle. "Unsere Datenschutzbeauftragten betreten hier nicht selten auch rechtliches Neuland. Der Informations- und Wissensaustausch der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist daher außerordentlich wichtig und hilfreich."

Gemeinsam sollte die anstehende Novellierung des Europäischen Datenschutzrechts genutzt werden, um deutsche Datenschutzanliegen verbindlich zu regeln. Herrmann sagte: "Auch in der globalisierten Informationsgesellschaft brauchen Bürger und Unternehmen klare, verlässliche Rahmenbedingungen. Der Staat kann seiner Gewährleistungspflicht für den Datenschutz nicht nur durch Aufklärungen und Appelle an die Eigenverantwortung der Nutzer oder den Aufruf zu Selbstverpflichtungen der Anbieter gerecht werden. Umfassender Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger erfordert außerdem verbindliche, in einem demokratischen und transparenten Verfahren legitimierte Standards."

Nicht zuletzt müsse der Staat auch selbst eine Vorbildfunktion bei der Nutzung neuer Informationstechnologien übernehmen und damit die Maßstäbe für den Datenschutz auch in Zeiten allgegenwärtiger Datenverarbeitung im Internet, durch Smartphones und zahllose andere digitalisierte und vernetzte Alltagstechniken setzen. (BfDI: Bayerisches Innenministerium: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

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    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

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    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

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    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

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    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

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    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

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