Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Veröffentlichung der Agrarsubventionsempfänger


Urteil des EuGH und Schutz der Privatsphäre einzelner Beihilfeempfänger: Veröffentlichung auf Empfänger hoher Agrarsubventionen beschränken
Vom europäischen Gesetzgeber erwartet Peter Schaar nun, die einschlägigen Rechtsvorschriften an die gerichtlichen Vorgaben anzupassen


(15.11.10) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, sieht sich durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Thema "Veröffentlichungspflicht der Empfänger von Agrarsubventionen" in seiner Position bestätigt.

Schaar sagte:
"Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union schafft einen guten Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an der Verwendung der Agrarbeihilfen und dem Schutz der Privatsphäre einzelner Beihilfeempfänger. Mir ist wichtig, dass die Empfänger geringer Beihilfen nicht im Internet veröffentlicht werden. Dagegen halte ich die Veröffentlichung der Empfänger großer Beihilfebeträge und von Unternehmen, welche Agrarsubventionen erhalten haben, weiterhin für sinnvoll und möglich.

Das Urteil ist auch deshalb wegweisend, weil es verdeutlicht, dass Transparenz und Informationsfreiheit einerseits und Datenschutz andererseits keinen unüberbrückbaren Gegensatz bilden."

Schaar hatte bereits frühzeitig angeregt, unterhalb eines bestimmten Mindestbetrags auf die namentliche Nennung von Empfängern zu verzichten. Leider hatte die EU diese Anregungen nicht aufgenommen und darauf bestanden, dass die Daten aller Empfänger im Internet genannt werden.

Vom europäischen Gesetzgeber erwartet Peter Schaar nun, die einschlägigen Rechtsvorschriften an die gerichtlichen Vorgaben anzupassen. Diese sind dann auch bei den notwendigen Änderungen der nationalen Regelungen in Deutschland zu beachten. In einem ersten Schritt solle die Bundesregierung die entsprechende Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung umgestalten. (BfDI: ra)

Lesen Sie auch:
Landwirtschaft: EuGH kippt Transparenzpflicht


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen