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Veröffentlichung der Agrarsubventionsempfänger


Urteil des EuGH und Schutz der Privatsphäre einzelner Beihilfeempfänger: Veröffentlichung auf Empfänger hoher Agrarsubventionen beschränken
Vom europäischen Gesetzgeber erwartet Peter Schaar nun, die einschlägigen Rechtsvorschriften an die gerichtlichen Vorgaben anzupassen


(15.11.10) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, sieht sich durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Thema "Veröffentlichungspflicht der Empfänger von Agrarsubventionen" in seiner Position bestätigt.

Schaar sagte:
"Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union schafft einen guten Ausgleich zwischen dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an der Verwendung der Agrarbeihilfen und dem Schutz der Privatsphäre einzelner Beihilfeempfänger. Mir ist wichtig, dass die Empfänger geringer Beihilfen nicht im Internet veröffentlicht werden. Dagegen halte ich die Veröffentlichung der Empfänger großer Beihilfebeträge und von Unternehmen, welche Agrarsubventionen erhalten haben, weiterhin für sinnvoll und möglich.

Das Urteil ist auch deshalb wegweisend, weil es verdeutlicht, dass Transparenz und Informationsfreiheit einerseits und Datenschutz andererseits keinen unüberbrückbaren Gegensatz bilden."

Schaar hatte bereits frühzeitig angeregt, unterhalb eines bestimmten Mindestbetrags auf die namentliche Nennung von Empfängern zu verzichten. Leider hatte die EU diese Anregungen nicht aufgenommen und darauf bestanden, dass die Daten aller Empfänger im Internet genannt werden.

Vom europäischen Gesetzgeber erwartet Peter Schaar nun, die einschlägigen Rechtsvorschriften an die gerichtlichen Vorgaben anzupassen. Diese sind dann auch bei den notwendigen Änderungen der nationalen Regelungen in Deutschland zu beachten. In einem ersten Schritt solle die Bundesregierung die entsprechende Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung umgestalten. (BfDI: ra)

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