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Datenschutz und Datenaustausch mit den USA


Hamburger Senat beschließt Bundesratsinitiative zum Datenschutz-Rahmenabkommen mit den USA
Eine anlasslose Übermittlung ganzer Datenpakete oder eine die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken als der strafrechtlichen Zusammenarbeit müsse ausgeschlossen werden


(15.11.10) - Der Hamburger Senat hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der eine Entschließung zu dem geplanten Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika in den Bundesrat eingebracht wird. Das geplante Rahmenabkommen sei von erheblicher Bedeutung, da in ihm die datenschutzrechtlichen Standards für viele Einzelabkommen festgelegt werden.

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen, sagte:
"Der Entwurf enthält noch deutliche Mängel. Es muss sichergestellt werden, dass die Übermittlung der Daten an die amerikanische Seite jeweils im Einzelfall und unter richterlicher Kontrolle erfolgt.

Eine anlasslose Übermittlung ganzer 'Datenpakete' oder eine die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken als der strafrechtlichen Zusammenarbeit ist auszuschließen.

Es besteht sonst die Gefahr, dass Profile gebildet werden, die für jeden europäischen Bürger im Einzelfall einschneidende Folgen haben könnten.

So könnte der Wirtschaftsverkehr behindert, eine Einreise ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Es ist zu befürchten, dass Menschen einer intensiven Kontrolle bei der Einreise ausgesetzt, wirtschaftliche Vertragsbeziehungen beeinträchtigt werden.

Der Europäische Bürger muss das Recht haben, zu wissen, welche Daten von ihm übermittelt werden. Transparenz, Sorgfalt im Datenaustausch und verfahrensmäßige Absicherungen sind daher erforderlich. Droht die Verhängung der Todesstrafe, dürfen Daten in keinem Fall nicht übermittelt werden.

Grundsätzlich ist das geplante Abkommen jedoch zu begrüßen. Es eröffnet die Möglichkeit, einen einheitlichen Standard zum Schutz personenbezogener Daten bei der Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit den USA im Bereich der Verbrechensbekämpfung sicherzustellen.

Dafür muss jedoch die verbindliche und lückenlose Geltung dieser Regeln gewährleistet sein. Dieses Ziel wird mit dem jetzigen Abkommensentwurf nicht erreicht."

Bei der Erteilung des Mandates für Verhandlungen sei darauf hinzuwirken, dass diese auf den Abschluss eines völkerrechtlich verbindlichen Abkommens gerichtet sind, das den Schutz personenbezogener Daten effektiv gewährleistet.

Konkret wird daher für die Eckpunkte des Verhandlungsmandats der EU-Kommission im Entschließungsantrag gefordert.

>> Die Übermittlung personenbezogener Daten ist ausnahmslos auf die Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zu begrenzen. Eine zu anderen Zwecken erfolgende Nutzung oder Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist auszuschließen.

>> Die Übermittlung personenbezogener Daten darf nur im Einzelfall und mit Richtervorbehalt erfolgen.

>> Die Übermittlung personenbezogener Daten ist insbesondere für solche Fälle auszuschließen, in denen das Risiko besteht, dass ihre Verwendung in einem Strafverfahren zur Verhängung der Todesstrafe führt.

>> Die Möglichkeit, das Abkommen unter Bezugnahme auf nationale Sicherheitsinteressen nicht anzuwenden, ist ebenso auszuschließen, wie eine Übermittlung von Daten an Drittstaaten.
(Justizbehörde Hamburg: ra)


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