Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Gesamtkonzept für den Datenschutz in der EU


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, unterstützt die Datenschutz-Initiative der EU-Kommission
Verarbeitung persönlicher Daten durch globale Internetunternehmen wie Google und Facebook und staatliche Behörden: Das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer Daten müsse gestärkt werden


(09.11.10) - Die von der Europäischen Kommission angekündigte Mitteilung zur Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts ist aus Sicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, eine gute Grundlage für die notwendige Datenschutzmodernisierung. Dabei geht es vor allem um die Verbesserung des Datenschutzes im Internet sowie bei den Sicherheitsbehörden.

Schaar erklärte: "Ich begrüße den ehrgeizigen Ansatz, die Regelungen der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 an die technologischen Entwicklungen anzupassen. Der Kommission ist darin zuzustimmen, dass das durch die Grundrechte-Charta gewährleistete Recht der EU-Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten uneingeschränkt auch im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gelten muss."

Dies, so Schaar, gelte für die Verarbeitung persönlicher Daten durch globale Internetunternehmen wie Google und Facebook. Das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz ihrer Daten müsse aber auch gegenüber staatlichen Behörden gestärkt werden.

Schaar sagte weiter:
"Die Skepsis der Bürger gegenüber der Übermittlung etwa ihrer Flug- oder Kontodaten durch Sicherheitsbehörden anderer Staaten muss ernst genommen werden. Ich unterstütze daher die Absicht der Kommission, die Grundprinzipien des EU-Datenschutzes auch auf die europäische und internationale Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden auszudehnen.

Bedeutsam sind auch die Vorstellungen der Kommission zur Einführung eines Grundsatzes in das europäische Datenschutzrecht, wonach die Entwickler und Hersteller von IT-Systemen und -Anwendungen von vornherein datenschutzfreundliche Technologien in ihre Produkte integrieren sollen. Die generelle Anwendung dieser - Privacy by Design - genannten Methode wurde auch jüngst von der 32. Internationalen Datenschutzkonferenz in Israel gefordert.

Ich unterstütze ferner die Vorstellungen der Kommission im Hinblick auf die künftige Rolle der Datenschutzbehörden aller Mitgliedstaaten. Sie müssen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen und über wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Datenschutzanforderungen verfügen. Hier gibt es sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene erheblichen Nachholbedarf.

Ich fordere die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene für höhere Rechtsstandards sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gerade im internationalen Verhältnis einzusetzen.

Die Kommission hat wohl ein Vorschlagsrecht für neue Datenschutzregeln auf EU-Ebene. Im Ergebnis entscheiden aber die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament darüber, ob diese in Gesetzesform gegossen werden."

Ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union ist Bestandteil der für das kommende Jahr von der Europäischen Kommission angekündigten Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahre 1995. Das Vorhaben gilt als eine der politischen Prioritäten der Europäischen Kommission im Bereich der EU-Justiz- und Innenpolitik. (BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen