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Zugang zu staatlichen Informationen


Peter Schaar: Berliner Volksentscheid ein Impuls für mehr Transparenz im Bund
Sogenannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürften nicht länger als Transparenz-Sperre für Bürgerinformation wirken


(18.02.11) - Der erfolgreiche Volksentscheid vom 13. Februar 2011 zur Offenlegung der Verträge und Nebenabreden beim Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe ist nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, ein großartiger Impuls für mehr Transparenz.

Schaar erklärte: "Die Bedeutung dieses erfolgreichen Volksentscheids geht weit über die Hauptstadt hinaus. Auch die Bundesregierung und der Bundestag sollten sich dieses Ergebnis zu Herzen nehmen und daraus lernen."

Die Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen gehöre jetzt auf die Tagesordnung. Hier dürften die sogenannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht länger als Transparenz-Sperre für Bürgerinformation wirken. Fiskalische und wirtschaftliche Interessen seien nicht per se stärker als das öffentliche Interesse auf Information. Deshalb sollte der Zugangsanspruch zu Informationen nach dem seit fünf Jahren geltenden Informationsfreiheitsgesetz des Bundes deutlich erweitert werden.

"Der Zugang zu staatlichen Informationen ist unverzichtbar, insbesondere wenn die öffentliche Hand sich privater Unternehmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zum Zugang zu diesen Informationen sollten verbessert werden", sagte Schaar und erklärte:

"Ich halte es außerdem für erforderlich, dass die Behörden wichtige Informationen, wie Verträge mit Privaten, von sich aus im Internet veröffentlichen. Dies ist eine Bringschuld der öffentlichen Hand."

An dem Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben hatten sich 27,5 Prozent der Abstimmungsberechtigten beteiligt. 98,2 Prozent der Teilnehmer stimmten mit "Ja". (BfDI: ra)


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