Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
Peter Schaar fordert: Weitergabe von Meldedaten nur mit Einwilligung
Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beibehalten
(20.02.13) - Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, äußerte sich zur Weitergabe von Meldedaten. Schaar sagte: "Meldedaten sollten zukünftig nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels weitergegeben werden. Bei den Meldedaten handelt es sich um Pflichtangaben, die die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat machen müssen."
Weiter führte Schaar aus: "Gerade bei der Weitergabe von Meldedaten zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels ist es nicht nur fair, sondern rechtlich auch erforderlich, dass der Betroffene entscheidet, was mit seinen Daten passiert. Eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage muss ausgeschlossen werden. Deshalb trete ich dafür ein, das Widerspruchsrecht für den Online-Abruf bei einfachen Melderegistern beizubehalten und nicht – wie vom Bundestag im letzten Sommer beschlossen – abzuschaffen. Zudem sollte die Hotelmeldepflicht sowie die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung des Mieters aus dem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen werden."
Zusammen mit den Landesdatenschutzbeauftragten setzt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für Verbesserungen, etwa durch eine Stärkung der Einwilligungserfordernisse und striktere Zweckbindungsregelungen, ein. (BfDI: ra)
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