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Aus Datenschutzsicht erhebliche Mängel


Datenschutzkonferenz appellierte an den Bundestag: Beschäftigtendatenschutz nicht abbauen, sondern stärken
Kritik an den Möglichkeiten der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die noch weiter und massiv ausgeweitet werden soll

(21.02.13) - Auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages für den 30. Januar 2013 standen sowohl der ursprüngliche Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz als auch ein kürzlich überraschend vorgelegter Änderungsentwurf hierzu. Die Datenschutzkonferenz hatte den Regierungsentwurf bereits im Frühjahr 2011 kritisiert, weil er aus Datenschutzsicht erhebliche Mängel aufweist.

Mit ihrer Entschließung wendet sich die Datenschutzkonferenz aber auch gegen den Änderungsentwurf, mit dem das Datenschutzniveau für die Beschäftigten in einigen wesentlichen Bereichen noch weiter abgesenkt werden würde.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wendet sich insbesondere dagegen, dass
>> 1. die Möglichkeiten der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz noch weiter und massiv ausgeweitet werden sollen, sodass die Beschäftigten einer lückenlosen Überwachung ausgesetzt wären.
>> 2. durch die Ermöglichung einer noch stärkeren Telefonüberwachung von Beschäftigten in Call Centern ein unzumutbarer Überwachungsdruck auf die Betroffenen ausgeübt würde.
>> 3. Arbeitgeberrecherchen in Sozialen Netzwerken in Bewerbungsverfahren legalisiert werden sollen.

Die diesjährige Vorsitzende der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, sagte hierzu: "Mit unserer Entschließung appellieren wir an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, keine Änderungen der jetzigen Rechtslage zulasten des informationellen Selbstbestimmungsrechtes der Beschäftigten zuzulassen." (BfDI: ra)


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