Erwerb von elektronischem Geld
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert: Anonyme Prepaid-Verfahren weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich
Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro im Monat
(14.12.11) - Anders als ursprünglich von der Deutschen Bundesregierung vorgesehen, sollen Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro (im Monat) vorgeschrieben werden. Damit wird eine Forderung, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, im Gesetzgebungsverfahren aufgestellt hat und die von den Datenschutzbeauftragten der Länder unterstützt wurde, jedenfalls teilweise erfüllt.
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäsche mit breiter Zustimmung angenommen. Mit diesem Gesetz sollen – so die Begründung - festgestellte Defizite bei geldwäscherechtlichen Normen beseitigt werden.
Geldwäsche bedeutet, dass illegal erwirtschaftetes Geld zum Beispiel aus dem Drogenhandel in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf fließt. (BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
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Digitale Aufsicht im Praxistest
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
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BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
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Auslegung der Digitalrechtsakte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
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Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.