Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Peter Schaar: Elena-Daten werden gelöscht


Der erste Schritt auf dem Weg zur endgültigen Löschung aller Elena-Datensätze ist nun getan
Damit ist nach dem Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die Elena-Datenbank zugreifen kann


(14.12.11) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat den Datenbankhauptschlüssel des Verfahrens zum Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) gelöscht. Nur mit diesem digitalen Schlüssel war der Zugriff auf die verschlüsselt gespeicherten Entgeltdaten von mehr als 35 Millionen Arbeitnehmern möglich.

Unter Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik wurde der Datenbankhauptschlüssel gelöscht. Die als Träger des digitalen Schlüssels verwendeten Chipkarten wurden überschrieben und werden geschreddert. Damit ist nach dem Stand der Technik sichergestellt, dass niemand mehr auf die Elena-Datenbank zugreifen kann.

Schaar sagte hierzu:
"Der erste Schritt auf dem Weg zur endgültigen Löschung aller Elena-Datensätze ist nun getan. Ich werde darauf achten, dass im Rahmen des nun folgenden komplexen Löschprozesses sämtliche in der Datenbank sowie in anderen Verfahrenskomponenten gespeicherten personenbezogenen Daten aus dem Elena-Verfahren vollständig gelöscht werden. Seit Januar 2010 waren alle Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen von Elena Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit der Löschung des von ihm verwalteten Datenbankhauptschlüssels seiner Pflicht aus dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises nachgekommen. Das Gesetz verpflichtet die beteiligten Institutionen zur unverzüglichen Löschung aller im Zusammenhang mit dem Elena-Verfahren entstandenen Daten und hebt die Meldepflicht der Arbeitgeber auf. Seit dem 5. Dezember 2011 nimmt die ZSS keine Meldungen der Arbeitgeber für das Elena-Verfahren mehr an. In den kommenden Wochen soll die endgültige Löschung aller weiteren im Rahmen des Elena-Verfahrens angefallenen personenbezogenen Daten folgen."
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen