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Datenschutzrechtlich mehr als problematisch


Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnt vor Datenkonzentrationen bei Krankenversicherungen
Bei der Übermittlung von z.B. Körper- oder Trainingswerten handelt es sich um sensible Gesundheitsdaten

(23.12.14) - Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), warnt vor der Datenkonzentration bei Krankenversicherungen. Öffentlich bekannt gewordene Überlegungen, Versicherungstarife im Bereich privater Krankenversicherungen einzuführen, bei denen die Versicherten mit Gutscheinen oder Rabatten belohnt werden wenn sie einen gesunden Lebensstil pflegen, sind datenschutzrechtlich mehr als problematisch. Offenbar sollen dabei Versicherte zum Nachweis des gesunden Verhaltens über eine App mit der Versicherung kommunizieren und Daten über die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen oder sportliche Aktivitäten übermitteln.

Andrea Voßhoff sieht Vorhaben dieser Art äußerst kritisch: "Auch wenn die mit Versicherungstarifen dieser Art angebotenen Vorteile gerade für momentan gesunde Menschen verlockend klingen, sollten die Versicherten sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Bei der Übermittlung von z.B. Körper- oder Trainingswerten handelt es sich um sensible Gesundheitsdaten. Zusammen mit anderen Daten kann die Versicherung ein umfassendes Gesundheitsprofil der betreffenden Person erstellen und daraus Prognosen über seine zukünftige gesundheitliche Entwicklung ableiten. Unabhängig davon, ob diese Prognosen zutreffend sind oder nicht, können sie dazu genutzt werden, profilgenaue Angebote zu unterbreiten, das Leistungsspektrum entsprechend anzupassen oder künftige Risikozuschläge zu berechnen. Es liegt deshalb im Eigeninteresse der Versicherten, sorgfältig mit ihren wertvollen Gesundheitsdaten umzugehen und den kurzfristigen Vorteil, den die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, mit den langfristigen Gefahren bewusst abzuwägen."

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist zum Schutz der Versicherten detailliert geregelt, welche personenbezogenen Daten die Krankenkasse von ihren Versicherten erheben darf. Darüber hinausgehende Daten dürfen im Regelfall auch nicht auf Grundlage einer Einwilligung erhoben werden. Ungeachtet dessen ist auch bei den gesetzlichen Krankenkassen die Tendenz eines wachsenden Interesses an Gesundheits- und Fitnessdaten ihrer Versicherten zu beobachten. Die BfDI wird daher auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf entsprechende Aktivitäten der Kassen legen, um die Einhaltung hoher Datenschutzstandards zu gewährleisten. (BfDI: ra)


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