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Nutzung digitaler Technik im Gesundheitswesen


ULD fordert starken Datenschutz in einem funktionalen eHealth-Gesetz
Nach Ansicht des ULD wird dem gegenüber die Diskrepanz zwischen rechtlich geforderter Vertraulichkeit und informationstechnischer Praxis immer größer

(03.12.14) - Anlässlich des öffentlichen Fachgesprächs des Bundestags-Ausschusses Digitale Agenda zum Thema "eHealth" hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine Stellungnahme mit dem Titel "Gesundheitsdaten bedürfen eines besonderen staatlichen Schutzes" veröffentlicht.

Die Anhörung steht im Zusammenhang mit der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vom Sommer 2014, ein "E-Health-Gesetz" zu erarbeiten, mit dem die Nutzung digitaler Technik im Gesundheitswesen gefördert werden soll. Diesem Anliegen können und wollen sich die Datenschutzbeauftragten nicht entziehen. Sie sehen vielmehr die Chance, im Rahmen der Digitalisierung von Gesundheitsinformationen rechtliche, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, welche die Vertraulichkeit der Arzt-Patientenbeziehung stärken. Ein Beispiel hierfür kann die elektronische Gesundheitskarte und die damit zusammen hängende Telematik-Infrastruktur sein.

Nach Ansicht des ULD wird dem gegenüber die Diskrepanz zwischen rechtlich geforderter Vertraulichkeit und informationstechnischer Praxis immer größer, ohne dass die Politik bisher adäquate Schritte eingeleitet hätte. Thilo Weichert, Leiter des ULD: "Die – oft illegalen – Begehrlichkeiten an Gesundheitsdaten wachsen in den Himmel von Big Data, Cloud Computing & Co. Der Patient und seine Rechte bleiben dabei oft auf der Strecke. Die Initiative eines eHealth-Gesetzes kann und sollte nun dazu genutzt werden, von der geld- auf eine patientengetriebene Ausrichtung des IT-Einsatzes im Gesundheitssektor umzuschwenken. Dabei müssen Innovation, Funktionalität und Profit nicht auf der Strecke bleiben, wenn von Anfang an die medizinische und die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten inhaltlich und prozedural berücksichtigt werden."

Die ULD-Stellungnahme finden Sie unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/828-.html
(ULD: ra)


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