Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Modernisierung des Datenschutzes


Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
Informationsbroschüre mit endgültigem Text zur künftigen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung



Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament die künftige Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat hierzu eine neue BfDI-Informationsbroschüre herausgegeben. Andrea Voßhoff sagte: "Diese Broschüre soll dazu beitragen, einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere über deren Grundprinzipien und die wesentlichen Neuerungen zu vermitteln. Sie enthält den endgültigen Verordnungstext sowie eine kurze Einführung in die komplexe Materie."

Mitte 2018 wird die neue Verordnung Geltung erlangen und dann die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen. Bis dahin müssen die Gesetzgeber in Bund und Ländern eine Reihe von Anpassungen und Bereinigungen des nationalen Rechts vornehmen, um die unter der Datenschutz-Grundverordnung verbleibenden Gesetzgebungsaufträge und Regelungsspielräume zu nutzen.

Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt die bewährten Prinzipien eines grundrechtsorientierten Datenschutzrechts fort und behält die Struktur des geltenden Datenschutzrechts bei. Sie enthält aber auch eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen. Besonders bedeutsam ist das so genannte Marktortprinzip, dass alle auch außereuropäischen Unternehmen dann zur Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts verpflichtet, wenn sie auf dem europäischen Markt ihre Dienstleistungen anbieten. Andere neue Elemente sind die Prinzipien von Privacy by Design und Privacy by Default, die Einführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterrichtung von Betroffenen und Aufsichtsbehörden über Datenschutzverstöße oder eine Regelung zur Begrenzung der Profilbildung.

Die neue "BfDI Info 6 zur Datenschutz-Grundverordnung" ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter www.datenschutz.bund.de und kann - wie auch andere Informationsmaterialien - kostenlos unter folgender Anschrift angefordert werden: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, E-Mail poststelle(at)bfdi.bund.de. (BfDI: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 31.05.16


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen