Modernisierung des Datenschutzes
Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
Informationsbroschüre mit endgültigem Text zur künftigen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament die künftige Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat hierzu eine neue BfDI-Informationsbroschüre herausgegeben. Andrea Voßhoff sagte: "Diese Broschüre soll dazu beitragen, einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere über deren Grundprinzipien und die wesentlichen Neuerungen zu vermitteln. Sie enthält den endgültigen Verordnungstext sowie eine kurze Einführung in die komplexe Materie."
Mitte 2018 wird die neue Verordnung Geltung erlangen und dann die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen. Bis dahin müssen die Gesetzgeber in Bund und Ländern eine Reihe von Anpassungen und Bereinigungen des nationalen Rechts vornehmen, um die unter der Datenschutz-Grundverordnung verbleibenden Gesetzgebungsaufträge und Regelungsspielräume zu nutzen.
Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt die bewährten Prinzipien eines grundrechtsorientierten Datenschutzrechts fort und behält die Struktur des geltenden Datenschutzrechts bei. Sie enthält aber auch eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen. Besonders bedeutsam ist das so genannte Marktortprinzip, dass alle auch außereuropäischen Unternehmen dann zur Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts verpflichtet, wenn sie auf dem europäischen Markt ihre Dienstleistungen anbieten. Andere neue Elemente sind die Prinzipien von Privacy by Design und Privacy by Default, die Einführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterrichtung von Betroffenen und Aufsichtsbehörden über Datenschutzverstöße oder eine Regelung zur Begrenzung der Profilbildung.
Die neue "BfDI Info 6 zur Datenschutz-Grundverordnung" ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter www.datenschutz.bund.de und kann - wie auch andere Informationsmaterialien - kostenlos unter folgender Anschrift angefordert werden: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, E-Mail poststelle(at)bfdi.bund.de. (BfDI: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 31.05.16
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>